Über den Karfreitag gibt es bislang keine grundlegende geschichtliche Untersuchung. Der Karfreitag beruht auf einem im Neuen Testament geschilderten Ereignis. Die Kreuzigung von Jesus von Nazaret auf Golgota schilderte Markus: „Es war die dritte Stunde, als sie ihn kreuzigten“ (Mk 15,22–25 EU). Er galt deshalb im aufkommenden Christentum zunächst als Gedenktag. Die ersten Christen feierten ihn als „Kreuzigungspassah“, als Rüsttag zum Osterfest (aus althochdeutsch karen für „rüsten“). Das Osterfasten beschränkte sich zu Zeiten Tertullians auf Karfreitag und Karsamstag und dehnte sich um 250 nach Christus auf die Karwoche aus. Im Jahre 325 entschied das Erste Konzil von Nicäa über den flexiblen römischen Ostertermin. Vom Karfreitag und Karsamstag schrieb Papst Innozenz I. (416) in seinem Brief an Decentius von Eugubium über die Kirche von Rom, dass hier die Sakramentsfeier nicht notwendig sei (lateinisch „iduo sacramenta penitus non celebrari“).
Im Mittelalter gehörte der Karfreitag keineswegs zu den hohen christlichen Festen wie etwa Ostern als Tag der Auferstehung, sondern galt nur als halber Feiertag, an dem die Arbeit nur während des Gottesdienstes oder bis zum Mittag ruhen sollte. Nach der Reformation führten viele Landeskirchen diesen Tag in alter Tradition als halben Feiertag fort. Die Zürcher „Ordnung der Feiertage“ von 1526 sah ihn nicht als Feiertag vor, nach der Kirchenordnung Sachsens aus 1528 sollte er „in Maßen gehalten“ werden. 1532 erwähnte ihn die hessische Kirchenordnung nicht mehr als Feiertag. Die lutherische Kirche vergrößerte dagegen die Bedeutung des Karfreitags, indem sie ihn mit den kirchlichen Hauptfesten (Weihnachten, Ostern und Pfingsten) gleichstellte, so etwa 1573 in der Oldenburgischen Kirchenordnung.
Ab 1642 wurde der Karfreitag durch die Festordnung Papst Urbans VIII. in der ganzen katholischen Kirche zum gewöhnlichen Werktag, während sich Martin Luthers „Guter Freitag“ („Kar-“ aus lateinisch carus, „lieb“, „gut“ oder „teuer“) im evangelischen Bereich als höchster kirchlicher Feiertag etablierte. Aus dem „Guten Freitag“ entwickelte sich die heutige Bezeichnung für Karfreitag im angelsächsischen Sprachraum (englisch Good Friday) oder in den Niederlanden (niederländisch goede vrijdag). In den reformierten Gegenden der Schweiz wurde der Karfreitag erst um 1860 zum Feiertag. In Kurbrandenburg erhielt der Karfreitag 1696 die Funktion eines vollen Feiertags. Die Festtagsordnung von 1771 erkannte den Karfreitag als ganzen Feiertag an. Der englische Bank Holidays Act legte erstmals im Oktober 1871 bürgerliche Feiertage verbindlich fest.
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Foto: Kreuz im Friedhof von Greimharting von Paul Panzer