Die starken Niederschläge der letzten Wochen vor allem im Süden Oberbayerns ließen ein Walzen der Grünlandflächen ohne Bodenschäden bis zum 1. April kaum zu. Die Regierung von Oberbayern hat daher erneut durch Allgemeinverfügung den Beginn des Walzverbots in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Traunstein, Rosenheim, Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Weilheim-Schongau, München, Fürstenfeldbruck und Starnberg sowie in der Kreisfreien Stadt Rosenheim um eine Woche verschoben. In diesen Gebieten ist das Walzen demnach noch bis einschließlich 8. April 2020 gestattet. Ausgenommen sind Wiesenbrütergebiete in ganz Oberbayern: Dort gilt bereits seit dem 16. März ein Walzverbot.
Mit dem Inkrafttreten des Volksbegehrens Artenvielfalt ist es bei der landwirtschaftlichen Nutzung ab 2020 generell verboten, Grünlandflächen nach dem 15. März zu walzen. Lassen Witterungs- oder Bodenverhältnisse das Walzen vor dem 15. März nicht zu, sind gebietsbezogene Ausnahmen möglich. Vor diesem Hintergrund hatte die Regierung von Oberbayern bereits mit Allgemeinverfügung vom 3. März 2020 das Walzen in allen oberbayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten bis einschließlich 1. April 2020 gestattet.
Die jetzige Entscheidung zur Fristverlängerung in ausgewählten Gebieten im Süden Oberbayerns erfolgte erneut auf der Grundlage aktueller Daten und Prognosen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) sowie einer darauf aufbauenden Empfehlung der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) für die jeweiligen Regionen.
Die Allgemeinverfügung vom 27. März 2020 mit einer Übersicht der Wiesenbrütergebiete in Oberbayern ist auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern (www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/themen_landwirtschaft/index.html) einsehbar. Die von der Verschiebung ausgenommenen Wiesenbrütergebiete sind im Internetangebot FIS-Web Online auf der Homepage des Landesamtes für Umwelt (LfU) unter www.lfu.bayern.de/natur/fis_natur einsehbar.
Hintergrundinformationen
Das Walzen von Grünland zu Beginn des Frühjahrs dient dazu, dass der Boden sich nach dem Winterfrost rückverfestigen kann und die Durchwurzelung angeregt wird. Der Boden darf dabei weder zu nass noch zu trocken sein, der Feuchtegehalt des Bodens nicht über 80% der nutzbaren Feldkapazität liegen. Die Gräser sollen sich im Stadium des Wiederergrünens befinden. Die verfügbare Zeitspanne mit optimalen Bedingungen dauert meist nur wenige Tage.
Bericht: Regierung von Oberbayern
Foto: Hötzelsperger