Neues Betretungsrecht im Nachbar-Nationalpark Böhmerwald ( Šumava )
Auf tschechischer Seite wurden bereits 2023 mehrere neue Ruhegebiete ausgewiesen, die mit dem Kerngebiet auf bayerischer Seite zu vergleichen sind und in erster Linie dem Schutz des Auerhuhns dienen. Ein großer Teil der Ruhegebiete erstreckt sich entlang der deutsch-tschechischen Grenze.
Wie die Nationalparkverwaltung Šumava mitteilt, gilt dort nun ein generelles Wegegebot ohne Ausnahmeregelung, das heißt, die markierten Wege dürfen nicht verlassen werden. Darüber hinaus gibt es Wege, die nur noch temporär begehbar sind. Alle bisherigen nicht-markierten Grenzübertrittsmöglichkeiten im Bereich des Ruhegebiets sind demzufolge ganzjährig nicht mehr benutzbar. Die Ausweisung der neuen Ruhegebiete im Nationalpark Šumava sind auf tschechischer Seite eine wichtige Voraussetzung für eine mögliche zukünftige Öffnung des historischen Grenzübergangs Blaue Säulen.
Um über diese Änderung im Gelände zu informieren, hat die Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald an den Zubringersteigen entsprechende Hinweisschilder ausgebracht.
Die markierten Grenzübertrittsmöglichkeiten Ferdinandsthal, Gsenget, Siebensteinkopf-Moldauquelle, Buchwald und Teufelsbachklause bleiben wie gewohnt ganzjährig geöffnet. Auch der Grenzübergang Hirschbachschwelle-Mittagsberg darf wie gewohnt vom 15. Juli bis zu 15. November genutzt werden.
Informationen zu den neuen Ruhegebieten sind auch auf der Homepage des Nationalparks Šumava (https://www.npsumava.cz/de/verwaltung-des-nationalparks/neue-zonierung-und-ruhegebiete/) zu finden.