Mit Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsgenehmigung ausgestattet – Rund 2.000 Bürgerinnen und Bürger aus der Ukraine sind inzwischen im Landkreis Rosenheim untergekommen. Nach Informationen des zuständigen Sachgebiets Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht im Landratsamt Rosenheim setzt sich diese Zahl aus den Flüchtlingen zusammen, die dem Landkreis von der Regierung von Oberbayern zugeteilt wurden, sowie jenen, die privat eine Bleibe gefunden haben und sich über ein Online-Formular beim Landratsamt gemeldet haben.
Um die Flüchtlinge schnell und unkompliziert mit einer Aufenthaltserlaubnis und einer Arbeitsgenehmigung auszustatten, bietet das Landratsamt Sonderschalter außerhalb der regulären Öffnungszeiten an. Seit vergangener Woche können sich die Kriegsflüchtlinge im Landratsamt in Rosenheim anmelden. Bis gestern (05.04.22) haben 634 Personen diese Möglichkeit in Anspruch genommen. Damit auch die Bewohner in den Hallen eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitsgenehmigung erhalten können, werden die Sonderöffnungszeiten für privat untergebrachte Flüchtlinge ab kommender Woche reduziert. Das Team des Sachgebiets Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht wird noch dienstags und mittwochs, jeweils von 13 Uhr bis 16 Uhr zur Verfügung stehen. Noch diese Woche sollen die Bewohner der Halle in Bad Aibling die für sie wichtigen Papiere erhalten. In der nächsten Woche sind die Hallen in Bruckmühl und Prien eingeplant und nach Ostern die Halle in Wasserburg.
Bericht: LRA Rosenheim
Foto: Peter Ferstl / Stadt Regensburg (Motiv aus der Partnerstadt Odessa)