Zur gemeinsamen Versammlung der Bezirksalmbauernschaften Samerberg, Bad Aibling und Oberaudorf lud der Almwirtschaftliche Verein Oberbayern in den Gasthof Schneiderwirt nach Nußdorf am Inn ein. Gastgebender Bezirksalmbauer vom Samerberg Franz Daxlberger konnte hierzu – auch namens der Vorsitzenden Wolfgang Bauer (Bad Aibling) und Sepp Kern (Oberaudorf) besonders die Bürgermeister Matthias Bernhardt aus Oberaudorf, Georg Huber vom Samerberg und Helmut Brunner, Stellvertreter in Nussdorf sowie eine große Anzahl von Almbäuerinnen und Almbauern willkommen heißen.
AVO-Vorsitzender Josef Glatz aus dem Werdenfelser Land, der zusammen mit seinem Stellvertreter Jakob Müller aus Bernau nach Nussdorf kam, stellte in seinem aktuellen Bericht die Situation um und mit dem Wolf in den Mittelpunkt. Aus seiner Sicht und aus den jüngsten Erfahrungen kommt die Notwendigkeit eines Abschusses immer näher, dazu sagte er: „Derzeit haben wir in Unterammergau ein starkes Rißaufkommen, unter anderem wurden drei Wölfe registriert, die die Voraussetzungen für eine Rudelbildung erfüllen“. Wie Glatz weiter ausführte, gibt es in Europa eine Wolfs-Population mit rund 19.000 Tieren, damit ist der Wolf weniger gefährdet als Tierarten, die vom Wolf bedroht sind. Noch im Februar werden die Verantwortlichen der Almbauern mit Josef Glatz an der Spitze Termine in Straßburg und in Brüssel wahrnehmen, dabei eine Resolution übergeben und darauf hinweisen, dass sich im Alpenraum tragische Szenen in Zusammenhang mit dem Wolf ergeben haben. „In Kärnten wurden aus Tier-Fürsorge die Schafe von den Almweiden abgetrieben und dann wurden sogar Rinder und Zuchtpferde von Wölfen gerissen. Solange der Wolf keine Gegenwehr wahrnimmt, hat er nichts zu befürchten“. Interessant war es zu erfahren, dass ein gerissenes und totes Tier mehrere Tage durch eine Kamera beobachtet wurde und dabei das mehrmalige Wiederkommen eines Wolfes festgehalten werden konnte. Deswegen ist es – so der AVO-Vorsitzende – notwendig, dass bei fragwürdigen Rissen genaue Proben im Beisein der Almbauern oder Jäger genommen und weitere Beobachtungen gemacht werden. „Es sind kleine Schritte, die aber sind notwenig, damit wir der seit 2006 von Bären und Wölfen in unserer Region ausgehenden Gefahr angemessen begegnen“. Ein weiterer Punkt in der Rückbetrachtung galt der erfolgreichen Almbegehung und dem Almbauerntag in Rottach-Egern am Tegernsee anlässlich der 75-Jahr-Feier des Almwirtschaftlichen Vereins Oberbayern im vorigen Jahr. Die nächste Almbegehung findet heut am 2. August im Sudelfeldgebiet statt, der Almbauerntag ist dann am 7. und 8. Oktober in Flintsbach im Landkreis Rosenheim. AVO-Geschäftsführer Hans Stöckl ergänzte die Ausführungen des Vorsitzenden und bat die Almbauern, den Almbestoß für das Jahr 2022 noch nachzumelden, soweit das noch nicht erfolgt ist. In diesem Jahr soll der Almbestoß dann frühzeitig, spätestens bis Mitte Oktober eingegeben werden. Zugleich bat er, auf der Seite www.daxenfeuer.de die Daxen- und Schwendfeuer zu melden, und letztlich lud er noch zum heurigen Almlehrgang vom Mittwoch, 22. Februar bis Freitag, 24. Februar beim Kistlerwirt in Bad Feilnach ein, ein paar wenige Plätze hierfür sind noch frei, eine vorherige Anmeldung ist erforderlich.
Beratung bei Bergbauernprogramm und Beweidungskonzept
Christian Tegethoff aus Unterwössen, Almfachberater vom Amt für Landwirtschaft in Rosenheim informierte zum Bayerischen Bergbauernprogramm und zum Beweidungskonzept. Dabei wies er besonders auf den Klimawandel hin, der sich bei der Vegetation bemerkbar macht und für frühere Almauftriebe sorgt. Im Landkreis Rosenheim gibt es derzeit 194 Almbetriebe und 140 bestoßene Almen mit 4.600 Hektar bewirtschafteter Almfläche. „Die Almregion Rosenheim ist relativ stabil, doch in Bayern ist die Bilanz insgesamt etwas rückläufig“, so der Fachberater, der noch auf 45 Alm-Öko-Betriebe hinwies. Bei der Förderung im Bayerischen Bergbauernprogramm hat sich für den Antragsteller grundsätzlich nichts geändert. Jedoch die Bearbeitung der Anträge auf Seite der Verwaltung wurde im Rahmen der Ämterreform verkompliziert. Die Anträge werden nach wie vor beim Almfachberater gestellt, werden dann an die zentrale Bewilligungsstelle weitergegeben und geprüft und dann bewilligt. Da eine zusätzliche Station dazwischengeschaltet ist, dauert die Bewilligung der Maßnahme länger als früher. Tegethoff wies eindringlich darauf hin, dass ein Auftrag nur vergeben werden darf, bzw. Material nur eingekauft werden kann, wenn die Bewilligung beim Antragsteller vorliegt. Werden einzelne Maßnahmen vor der Bewilligung begonnen, ist der gesamte Antrag hinfällig und es kann keine Förderung erfolgen. Beim Herdenschutz sind im Landkreis Rosenheim im Januar alle Fördergebiete gestrichen worden, da kein offizieller Riss mehr erfolgt ist. Dies kann sich aber auch sehr schnell wieder ändern, da in der Region bereits wieder ein Verdacht auf Wolfsriss bei einem Wildtier vorliegt. Tegethoff wies auch auf die Meldung der Nutztierrisse hin. Bei Verdacht soll in jedem Fall das LfU benachrichtig werden. Nähere Informationen hierzu gibt es auf der Internetseite des LfU unter www.lfu.bayern.de unter Wildtiermanagement.
Agrarreform: viel zu beachten
Sepp Gassner vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gab anschließenden Informationen zur aktuellen Antragstellung bei den Agrar-Umwelt- und Klimamaßnahmen und zum anstehenden Mehrfachantrag. Die Antragstellung beim Kulturlandschaftsprogramm (Kulap) und Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) läuft noch bis zum 23. Februar. Vor der Antragstellung sollen die Feldstücke geprüft und berichtig werden. Neueinsteiger bei den Ökobetrieben müssen bis zum 23.02. den Kontrollvertrag abschließen. Wer VNP abschließen möchte muss sich möglichst bald an die Untere Naturschutzbehörde (UNB) wenden und einen Beratungsterm vereinbaren. Erst wenn die Bestätigung der UNB vorliegt, kann der Antrag am Landwirtschaftsamt eingereicht werden. Hingewiesen wurde auch auf die neue Kombinationsmöglichkeit von extensiver Beweidung auf Almen (G/D 32) und der Kulapmaßnahme „Extensive Grünlandnutzung – unter 1 GV/ha Hauptfutterfläche (K10). Diese Möglichkeit wurde neu geschaffen um das Vertragsnaturschutzprogramm nicht schlechter zu stellen als die Kulap-Kombinationen. Zu beachten ist auch, dass Felstücke unter einem Hektar Größe nun im Kulap (K99) gefördert werden und nicht mehr über die Ausgleichszulage wie bisher. Jeder sollte prüfen welche Agrarumweltmaßnahmen für in passen und rechtzeitig Antrag stellen, so Gassner abschließend.
Fotos: Hötzelsperger/AVO– 1. Eindrücke von der Versammlung der Bezirksalmbauernschaften Samerberg, Bad Aibling und Oberaudorf beim Schneiderwirt in Nussdorf am Inn. 2. Almidylle Euzenau auf dem Samerberg.