Nach dem Umwelt- und dem Kreisausschuss hat jetzt (27.04.2022) auch der Kreistag einem Antrag der Fraktionen von CSU und Freien Wählern zum Thema Wolf mit 37 zu 19 Stimmen zugestimmt. Darin wird die Staatsregierung aufgefordert, sich gegenüber Bund und der EU für eine Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfes in der EU-FFH-Richtlinie einzusetzen. Zudem soll für die Bewertung des Erhaltungszustandes des Wolfes die staatenübergreifende Wolfspopulation betrachtet werden. Gleichzeitig müssten auch die Erfahrungen der europäischen Nachbarn stärker eingebunden und ein staatenübergreifendes Monitoring etabliert werden.
Dem Beschluss war eine lange und intensive, aber sehr sachliche Diskussion vorausgegangen. Sebastian Friesinger von der CSU und Josef Lausch von den Freien Wählern erläuterten zu
Beginn der Diskussionen noch einmal die Beweggründe des Antrages. So fordere man keinen pauschalen Abschuss, sondern eine Bestandsregulierung. Josef Lausch berichtete von Problemen in anderen Regionen Deutschlands, in denen sich bereits Wölfe angesiedelt haben. In der anschließenden Diskussion kamen die Ängste der Almbauern und Landwirte zur Sprache. Es brauche Lösungen, wie der Wolf auf Distanz zu den Nutztieren gehalten werden könne. Schutzzäune oder Herdenschutzhunde seien in puncto Kosten, Aufwand und in einem touristisch stark frequentierten Gebiet keine Lösung, hieß es. Zudem seien betroffene Landwirte immer in der Beweispflicht, wenn es um Ausgleichszahlungen gehe. Auf der anderen Seite wurde aber auch auf die Bedeutung großer Beutegreifer wie Wolf oder Luchs bei der Bestandsregulierung anderer Tiere in Wäldern hingewiesen. Darum brauche es Schutzmaßnahmen, Entschädigungen und sachliche Einzellösungen.Ein weiterer Diskussionspunkt war die Sinnhaftigkeit des Antrages, da der Landkreis keine rechtliche Handhabe habe, solche Forderungen durchzusetzen. Zudem würden die angeregten Punkte bereits auf höherer politischen Ebene überprüft, diskutiert und seien zum Teil bereits in der Planung. Dennoch wurde der Antrag auch als ein wichtiges Handwerkszeug der politischen Willensbildung von unten nach oben und als Unterstützung der Staatsregierung gesehen.
Einen weiteren Antrag der AfD-Fraktion zum Thema Wolf lehnten die Kreisräte hingegen mit 6 zu 42 Stimmen ab. Darin waren unter anderem eine gezielte Entnahme des Wolfes bei einer entstehenden Rudelbildung in stärker besiedelten Region, von verhaltensauffälligen Tieren, Wolfshybriden und Tieren in der näheren Umgebung von großen Weidebetrieben und landwirtschaftlicher Wildtierhaltung vorgesehen. Die Staatsregierung sollte aufgefordert werden, den Wolf in die Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten, die Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung, kurz AAV, aufzunehmen. Zudem wurde eine unbürokratische Entschädigungshürde für Nutztierhalter im Zusammenhang mit Rissen in Höhe von bis zu 500 Euro jährlich ohne aufwendigen Nachweis gefordert. Wie die Kreisverwaltung in ihrer Stellungnahme schreibt, sei die Berücksichtigung einer Tierart in die Verordnung nur für bestimmte standardisierte Ausnahmekonstellationen möglich. Bei der Entscheidung über die Entnahme des Wolfes handele es sich dagegen um eine bislang nicht standardisierbare Einzelfallentscheidung. Eine Regelung im Rahmen der Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung komme deshalb aktuell nicht in Betracht. Im Hinblick auf die Forderung nach unbürokratischen Entschädigungen wurde darauf verwiesen, dass dies bereits jetzt versucht werde. Da es hier um Steuergelder gehe, müssten allerdings haushaltsrechtliche Grundsätze eingehalten werden. Zuständig sei hier das Landesamt für Umwelt.
Bericht: LRA Rosenheim
Foto: Hötzelsperger