Reit im Winkl erfüllt das Prädikat „Luftkurort“. Voraussetzung ist die Erfüllung der lufthygienischen Anforderungen dafür. Da heuer wieder eine neue Beurteilung stattfindet, beschloss der Gemeinderat in seiner vergangenen Sitzung eine Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen.
Die letzten Messungen zur Lufthygiene in Reit im Winkl wurden im September 2019 durchgeführt und bewertet. Dabei konnten die lufthygienischen Anforderungen für das Prädikat „Luftkurort“ ohne Einschränkungen erfüllt werden. Die Beurteilungen erfolgen in regelmäßigen Abständen. Heuer ist dies wieder der Fall. Dabei mussten die lufthygienische und die Überprüfung der bioklimatischen Bedingungen in Reit im Winkl durchgeführt werden. Insbesondere waren dazu eine Luftqualitätsbeurteilung vom Deutschen Wetterdienst durchzuführen, ein Gutachten des Landratsamtes zur Ortshygiene hinsichtlich Wasser, Boden und Luft vorzulegen, das mit dem Wasserwirtschaftsamt abzustimmen war, und eine ärztliche Beurteilung des gesundheitsfördernden Aspekts des Klimas sowie ein Verzeichnis der bestehenden Kurbetriebe sowie Kur- und Erholungseinrichtungen samt Prospektmaterial vorzulegen.
„Nachdem Messungen längere Zeit in Anspruch nehmen, haben wir diese bereits im Dezember 2022 beauftragt“, gab Bürgermeister Matthias Schlechter in der Sitzung zur Auskunft. Dazu habe eine Ortseinsicht stattgefunden. Parallel dazu seien das Landratsamt beteiligt und abschließend noch die ärztliche Beurteilung eingeholt worden. Alle am Verfahren Beteiligten seien zu positiven Ergebnissen in Bezug auf die Anforderungen für das Prädikat Luftkurort gekommen. Nachdem alle maßgeblichen Entscheidungsgrundlagen eingeholt worden seien, könne der Antrag auf Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen für das Prädikat Luftkurort bei der Regierung von Oberbayern gestellt werden.
Um einen Kurbeitrag gemäß dem Kommunalabgabengesetz erheben zu können, müsse die Gemeinde die Anerkennung für einen Luftkurort erfüllen. Zuständig für die Anerkennung sei das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie mit dem für die Gesundheit und Pflege. Bislang seien für den Deutschen Wetterdienst und die ärztliche Beurteilung Kosten in Höhe von insgesamt 8800 Euro angefallen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Gemeinde Reit im Winkl die Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen nach dem Kommunalabgabengesetz bezüglich des Prädikats „Luftkurort“ beantragt.
Bericht und Bilder: Sepp Hauser – Reit im Winkl will weiterhin die lufthygienischen Anforderungen für das Prädikat Luftkurort erfüllen.