Bis morgen, den 24. Juli, kann jeder Bürger eine Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren für den Brennernordzulauf abgeben. Gibt man keine Stellungnahme ab, so geht die Regierung von Oberbayern davon aus, dass man zustimmt und keine Einwände hat.
Es ist also enorm wichtig eine Stellungnahme abzugeben, um die Bürgerbeteiligung wahr zunehmen. Jede Stellungnahme muß bearbeitet werden! Bereits mit der Abgabe einer Stellungnahme hat man Einfluß.
Stellungnahmen können per Post oder E-Mail beteiligung.rov-bnz@reg-ob.bayern.de oder rov-bnz@reg-ob.bayern.de an die Reg.v. Obb gesendet werden. Eine Abgabe bei der Gemeinde ist auch möglich.
Umfangreiche Musterbeispiele für eine Stellungnahme finden Sie hier: Bürgerforum Inntal.
Durch das Raumordnungsverfahren wird geprüft,
- ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt,
- wie das Vorhaben mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt und durchgeführt werden kann,
- ob der Zweck des Vorhabens mit geringer Eingriffswirkung erreicht werden kann,
- dass andere rechtliche Rahmensetzungen beachtet werden,
- Erkennung von Nutzungskonflikten und Lösungsmöglichkeiten.
Fotos: Rainer Nitzsche/Das Innal vor dem Bau des Brenner-Nordzulaufes