Unter dem Motto „Christ sein. Weit denken. Mutig handeln“ beginnt am Mittwoch, 2. März, die digitale Stimmabgabe für die Pfarrgemeinderatswahl am Sonntag, 20. März. Erstmals kann in knapp 640 der 727 Pfarrgemeinden, in denen gewählt wird, die Stimmabgabe auch online erfolgen. Das Votum ist bis 17. März möglich. Es ist in jeder der Pfarreien aber auch möglich, in einem Wahllokal seine Stimme abzugeben oder die Briefwahlunterlagen anzufordern. Insgesamt sind rund 1,4 Millionen Katholikinnen und Katholiken zur Stimmabgabe berechtigt. Auch in 29 muttersprachigen Gemeinden wird gewählt.
Die Amtszeit der Pfarrgemeinderäte beträgt vier Jahre. Gewählt werden kann, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und katholische Christin oder Christ ist. Wählen kann, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und katholische Christin oder Christ ist. Für die 4682 zu vergebenden Sitze stellen sich knapp 6500 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl.
Der Pfarrgemeinderat ist auf Pfarreiebene die demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolkes. Er berät und unterstützt die Priester und pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Seelsorge, etwa bei der Planung der Gottesdienste oder bei der Erstkommunion- und Firmvorbereitung. In allen gesellschaftspolitischen Fragen entscheidet und handelt der Pfarrgemeinderat eigenverantwortlich, so beim Aufbau von Nachbarschaftshilfen und Helferkreisen für Flüchtlinge, bei der Gestaltung von Erwachsenenbildungsangeboten, im Engagement für die Entwicklungszusammenarbeit und für die Bewahrung der Schöpfung. (uq)
Bericht: Erzbischöfliches Ordinariat
Foto: Hötzelsperger