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Oberbayern-Süd: Warnung vor Falschgeld

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger

 Kriminalpolizei warnt vor der Verwendung von veränderten Banknotenabbildungen – Mehrere Scheine „Prop Copy“-Geld hat eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Penzberg am Sonntagnachmittag, 24. Januar 2021, im Rahmen einer Verkehrskontrolle bei einem 43-jährigen Einheimischen sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen des Fachkommissariats 2 der Kripo Weilheim führten schließlich zur Sicherstellung von fast 10.000 Euro dieser veränderten Banknotenabbildungen. Der Mann wurde angezeigt. Bereits in der Vergangenheit warnten das Bayerische Landeskriminalamt und das Polizeipräsidium Oberbayern Süd vor dem Phänomen der Geldfälschung mit sogenanntem „Prop Copy“ oder „Movie Money“. Dabei handelt es sich um Banknoten, die für den Entertainmentbereich hergestellt wurden, z. B. für Filmaufnahmen oder für Zaubershows. Diese Noten sind nur dann unbedenklich, wenn sie sich in Größe und Farbe von echten Banknoten unterscheiden. Zusätzlich müssen deutliche Hinweise auf dem Zahlungsmittel angebracht sein, die es als „Spielgeld“ erkennen lassen.

Am Sonntag, 24. Januar 2021, hielt eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Penzberg einen 43-jährigen Einheimischen in Penzberg zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle an. Im Laufe der Kontrolle wurde die Streifenbesatzung auf mehrere, vermeintliche 100-Euro-Scheine in der Geldbörse des Mannes aufmerksam. Bereitwillig händigte der 43-Jährige die Geldscheine, die echtem Geld täuschend ähnlich sahen, den Polizisten aus. Bei einer intensiven Überprüfung stellte sich das vermeintliche Geld als das oben beschriebene „Prop Copy“ und somit als veränderte Banknotenabbildung heraus. Die Beamten stellten das vermeintliche Geld sicher und teilten den Sachverhalt dem zuständigen Fachkommissariat 2 der Kriminalpolizeiinspektion Weilheim mit. Im Zuge der weiteren Ermittlungen unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft München II wegen des Verdachts des Inverkehrbringens von Falschgeld konnten weitere 39 100-Euro-Scheine und 97 50-Euro-Scheine sichergestellt werden. Der Mann gab an, die Banknotenreproduktionen Anfang des Jahres 2020 auf einer Internetplattform erworben zu haben. Die Kripo ermittelt nun, ob und in welchem Umfang er es weitergegeben oder möglicherweise sogar in den Zahlungsverkehr gebracht hat.

Banknotenreproduktionen sind nach deutschen Recht dann Falschgeld, wenn sie mit echtem Geld verwechselt werden können und als echt in den Verkehr gebracht werden oder werden sollen. Veränderte Banknotenabbildungen sind damit kein „Spielgeld“. Die Kriminalpolizei warnt eindringlich vor der Verwendung von „Movie Money“ im Zahlungsverkehr. Geldfälschung ist ein Verbrechen und wird mit hohen Strafen geahndet.  Falschgeld wird niemandem ersetzt – Wer den Schein hat, hat den Schaden!

Bericht und Foto: Polizeipräsidium Oberbayern Süd

Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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