Impfung auf dem Lande
1807 verordnet Kurfürst Maximilian IV. Joseph (1756-1825) als einer der ersten Herrscher eines großen europäischen Landes die Impfung per Gesetz: jedes Kind musste bis zum Ablauf des dritten Lebensjahres geimpft sein. Weitere Hintergründe zur Produktion des Schutzpockenimpfstoffs in der „Königlich Bayerischen Centralimpfanstalt“ und anderen Gesundheits-Themen liefert das HDBG Magazin Nummer 10 „Gsund samma. Wie man in Bayern mit der Gesundheit umging“. © Deutsches Medizinhistorisches Museum Ingolstadt, Inv.-Nr. GT/0803 | Foto: Alois Unterkircher