Land- & Forstwirtschaft

LRA und Reg. v. Obb. informieren wegen Waldbrandgefahr

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger

Das Landratsamt Rosenheim informiert: Daxenfeuer verboten – In der Region herrscht in den kommenden Tagen hohe, teils sogar sehr hohe Waldbrandgefahr. Das geht aus der Waldbrandindexkarte hervor, die der Deutsche Wetterdienst dem Landratsamt Rosenheim zugesandt hat. Das zuständige Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung weist daher darauf hin, dass ein Anzünden von Daxenfeuern verboten ist. Gemäß der Verordnung über die Verhütung von Bränden gilt dies, bis die amtliche Gefahrenstufe wieder herabgesetzt wird.

Wegen weiterhin erhöhter Waldbrandgefahr hat die Regierung von Oberbayern die Luftbeobachtung von Donnerstag, 17.06.2021 bis einschließlich Freitag, den 18.06.2021 für den gesamten Regierungsbezirk angeordnet. Dies geschieht in Abstimmung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen a.d.Ilm, das insoweit für ganz Oberbayern zuständig ist. Die Flieger starten von den Stützpunkten Pfaffenhofen a.d.Ilm, Erding, Mühldorf a. Inn, Oberpfaffenhofen, Königsdorf und Ohlstadt.  Sie erreichen von dort aus gefährdete Wälder in den betroffenen Gebieten. Die Beobachtungsflüge finden einmal täglich jeweils nachmittags statt. In den Landkreisen Dachau, Freising, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a.d. Ilm, Ebersberg, Erding, Mühldorf a. Inn, Rosenheim, Traunstein, Altötting und Berchtesgadener Land ist die Luftbeobachtung bereits seit Mittwoch, den 16.06.2021 angeordnet. 

Aufgrund zunehmender Trockenheit weist der allgemeine Waldbrandgefahren-Index für Teile im nördlichen und südöstlichen Oberbayern aktuell eine hohe Waldbrandgefahr aus (Stufe 4). Besonders gefährdet sind Wälder auf leichten sandigen Standorten mit geringem Bewuchs, sonnige Waldlichtungen und Waldränder.

Die Regierung von Oberbayern bittet dringend darum, im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern davon

  • kein Feuer oder offenes Licht anzuzünden oder zu betreiben,
  • keine offenen Feuerstätten zu errichten oder zu betreiben,
  • keine Bodendecken abzubrennen und keine Pflanzen oder Pflanzenreste flächenweise abzusengen,
  • keine brennenden oder glimmenden Sachen wegzuwerfen und nicht zu rauchen.

Dies gilt auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind. Die Luftbeobachtung ist eine vorbeugende Maßnahme der Waldbrandbekämpfung. Die Regierung von Oberbayern trägt die tatsächlichen Einsatzkosten für Einsätze der Luftbeobachtung im Katastrophenschutz aus Mitteln des Katastrophenschutzfonds. Die Flugbereitschaft Oberbayern der Luftrettungsstaffel Bayern e.V. stellt die ehrenamtlichen Piloten. Die ausgebildeten amtlichen Luftbeobachter sind in der Regel Bedienstete der Katastrophenschutzbehörden oder Forstbehörden vor Ort. Weitere Informationen sind im Internet abrufbar unter www.lrst.de.

Foto: Bayer. Landwirtschaftsministerium

 


Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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