Es ist Brutzeit in der Vogelwelt. Das gilt auch für den Kiebitz, den Großen Brachvogel, das Braunkelchen und viele weitere Wiesenbrüter, die im Naturschutzgebiet Auer Weidmoos ihre Nester gebaut haben. Allerdings erleben die Tiere inzwischen immer öfter erhebliche Störungen durch den Menschen oder freilaufende Hunde. Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Rosenheim bittet daher, bis zum 15. Juli auf den Wegen zu bleiben und Hunde anzuleinen.
Die Vögel sitzen teilweise nur wenige Meter vom Wegesrand entfernt auf ihrem Gelege. Später führen sie ihre Jungen durch das hoch gewachsene Gras, um nach Nahrung zu suchen. Freilaufende Hunde und die Missachtung des Wegegebotes sind in diesem Zeitraum besonders gefährlich für die heimischen Wiesenbrüter. Schon eine einmalige Störung kann dazu führen, dass die Elternvögel ihr Gelege aufgeben.
Auch ein gut erzogener Hund löst den Fluchtinstinkt Stress bei Wildtieren aus. Die Folgen sind Energieverlust und erhöhter Nahrungsbedarf. Gerade in der Brutzeit wirken sich diese Störungen besonders nachteilig auf die Aufzucht der Küken aus, da sie Hunger leiden müssen. Werden die Elterntiere vom Nest aufgescheucht, erkalten die Eier und die Küken sterben.
In vielen Gebieten Bayerns sind in Feuchtwiesen lebende Arten bereits stark zurückgegangen oder sogar lokal ausgestorben. Um die noch verbliebenen Arten im Auer Weidmoos zu schützen, bittet die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Rosenheim um dringende Mithilfe. Generell gilt: Bloß weil man die Vögel nicht sieht heißt das nicht, dass sie nicht da sind. Die Störung der heimischen Brutvögel bei ihrem Brutgeschäft durch Missachtung des Wegegebots oder des Anleinens von Hunden sind kein Kavaliersdelikt. Zuwiderhandlungen können mit einem empfindlichen Bußgeld verfolgt werden.
Das Naturschutzgebiet Auer Weidmoos liegt inmitten einer ausgedehnten Niedermoorfläche, die heute größten Teils landwirtschaftlich genutzt wird. Das landschaftlich und ökologisch herausragende Streuwiesengebiet wird vom Alten Aubach im Norden und dem Jenbach im Süden eingefasst. Im Osten grenzen die Staatsstraße aus Bad Feilnbach kommend und die Kläranlage an.
Das Auer Weidmoos, das auch durch die Ausweisung als Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) europarechtlichen Schutz genießt, bietet vielen seltenen und bedrohten Tier- und Pflanzenarten einen überregional bedeutsamen Lebensraum.
Bericht und Foto: LRA Rosenheim – Kiebitz-Nachwuchs