Wegen der anhaltend trockenen Witterung und dem Fehlen einer durchgehenden Schneedecke herrscht auf vielen Flächen im Landkreis eine hohe Flächen- und Waldbrandgefahr. Davon betroffen ist insbesondere auch der obere Bereich der Roßfeldstraße mit samt dem Skigebiet Roßfeld und den südostseitigen Hängen. Das Landratsamt hat daher entschieden, die Verwendung von Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenständen an Silvester und Neujahr in diesem Bereich zu untersagen.
Zu den Jahreswechseln 2006/2007 und 2013/2014 kam es in diesem Bereich bereits zu großen Flächenbränden, die jeweils durch Feuerwerkskörper verursacht wurden. Die langen Zufahrtswege der Feuerwehren, fehlende Löschwasserversorgung sowie die z.T. vorherrschende Steilheit des Geländes machen in diesem Gebiet die Brandbekämpfung extrem schwierig und aufwendig. Wie in den zurückliegenden Jahren ist auch in der Silvesternacht 2022/2023 damit zu rechnen, dass sehr viele Personen die Aussicht am Roßfeld nutzen, um von dort aus das Silvesterfeuerwerk über Salzburg und Hallein bzw. über dem Salzachtal zu bewundern und auch selbst Feuerwerke abzubrennen. Um dort erneute Brände, die durch Feuerwerkskörper verursacht werden können, zu verhindern, untersagt das Landratsamt für das Gebiet am Roßfeld, in welchem nicht bereits das allgemeine Verbot des Bayerischen Waldgesetzes gilt, dort am 31.12.2022 und 01.01.2023 Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände abzuschießen und abzubrennen.
Der Text der Allgemeinverfügung ist auf der Website abrufbar unter https://www.lra-bgl.de/fileadmin/user_upload/content/doc/Das_Landratsamt/Amtsblaetter/2022/Amtsblatt_Nr_52a_vom_28-12-2022_Volltext.pdf.
Außerhalb dieser Zeit gilt das allgemeine Verbot von Feuerwerken nach § 23 Abs. 2 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV). Das Landratsamt bittet die Bevölkerung um Verständnis für diese dringend notwendige Maßnahme. Nur durch Befolgung der Anordnung, kann sichergestellt werden, dass sich ein Brand am Roßfeld wie zum Jahreswechsel 2013/2014 und ein damit verbundener gefährlicher Feuerwehreinsatz nicht wiederholt. Da aufgrund der Trockenheit derzeit im gesamten Landkreis hohe Brandgefahr herrscht, appelliert das Landratsamt Berchtesgadener Land nochmals eindringlich an alle Bürger, die nötige Vorsicht im Umgang mit Böllern und Raketen walten zu lassen und dort auf Feuerwerke zu verzichten, wo besondere Brandgefahren bestehen oder auch Löscheinsätze nicht oder nur erschwert möglich sind.
Bericht und Grafik: LRA BGL