Die Entscheidungen auf EU-Ebene zur Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bringen den Landwirten endlich Erleichterungen, die Bayern schon lange gefordert hat: „Uns war sehr wichtig, dass die Tierkennzeichnung aus der sogenannten Konditionalität rausfällt. Es bleiben zwar die Vorgaben im Fachrecht bestehen – womit der Schutz der Verbraucher vollständig gewahrt bleibt – aber in Zukunft bleibt den tierhaltenden Landwirten erspart, für Bagatellen mit teilweise erheblichen Kürzungen ihrer Flächenprämien sanktioniert zu werden. Damit kommt endlich eine von Bayern seit vielen Jahren geforderte Erleichterung für viele Tierhalter“, sagte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber.
Landwirtschaftliche tierhaltende Betriebe waren hier regelmäßig im Nachteil. Sie mussten sehr viel mehr Vorgaben einhalten als beispielsweise viehlose Betriebe, während alle nur rein flächenbezogene EU-Zahlungen erhalten. „Jetzt bekommen wir mit weniger Bürokratie mehr Gerechtigkeit bei den Direktzahlungen“, sagte die Ministerin.
Eine weitere Entlastung der Bäuerinnen und Bauern ist der Wegfall des Systems der sogenannten Zahlungsansprüche. 2005 wurde eingeführt, dass Zahlungen gehandelt werden konnten. Mit der nun bundesweit einheitlichen Basisprämie hat dieses System seine Berechtigung endgültig verloren und wird mit Umsetzung der GAP-Reform zum Beginn 2023 in Deutschland endlich abgeschafft. „Der EU-Ministerrat und Julia Klöckner haben unsere Argumente aufgegriffen, die richtigen Entscheidungen getroffen und sie gegenüber der Europäischen Kommission und dem Europäischem Parlament durchgesetzt. Auf diesem Weg sollte die EU mutiger vorangehen und überholte und sachfremde Anforderungen der GAP aus dem Weg räumen. Unser Ziel ist klar: Es muss für die Bäuerinnen und Bauern mehr Zeit bleiben für die eigentliche Aufgabe: die nachhaltige Produktion hochwertiger Lebensmittel“, sagte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber.
Bayern konnte sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene viele wichtige Forderungen durchsetzen, um die besondere bayerische Agrarstruktur zu stärken. „Denn neben höheren Auflagen und Standards für Umwelt- und Klimaschutz ist entscheidend, dass gleichzeitig die ökonomische Nachhaltigkeit der Betriebe gesichert bleibt. Wirtschaftliche Stabilität ist auch die Voraussetzung dafür, dass die landwirtschaftlichen Betriebe die gesamtgesellschaftlich gewünschten Leistungen erbringen können. So ist es ein großer Erfolg, dass trotz Einschnitten im GAP-Budget auf EU-Ebene die EU-Mittel zur bisherigen Förderperiode fast unverändert nach Bayern fließen“, so die Ministerin. Bayern habe dies in schwierigen Verhandlungen erreicht: mit einem zehn Prozent höheren Anteil an ELER-Mitteln für Bayern sowie mit einer deutlich höheren Umverteilungsprämie (zwölf Prozent der Direktzahlungen statt bisher sieben Prozent) zur Stärkung der kleineren und mittelgroßen Betriebe. „In der Gesamtbetrachtung aller Elemente der Direktzahlungen war es mir wichtig, einen Mindestanteil von 60 Prozent der Direktzahlungen als einkommenswirksam zu erhalten. Das ist gelungen“, sagte die Ministerin.
Weitere wichtige Erfolge sind die Verdreifachung der Junglandwirte-Prämie auf künftig drei Prozent der Direktzahlungen sowie die Einführung der gekoppelten Direktzahlungen für Mutterschaf-, Mutterziegen- sowie Mutterkuhhalter. Damit unterstützt der Staat deren besonders biodiversitäts- und tierfreundliche Tierhaltungsform. Ministerin Michaela Kaniber weist zudem auf die Bedeutung der Einführung der Öko-Regelungen auf EU-Ebene hin: „Damit wird nicht nur ein höheres Anspruchsniveau bezüglich Biodiversität, Klima- und Ressourcenschutz erreicht. Wir bekommen auch deutlich mehr Chancengleichheit und verringern einen wettbewerbsverzerrenden Wettlauf um die geringsten Umweltstandards.“
Bericht: Landwirtschaftsministerium
Foto: Maschinenring Rosenheim