Ab sofort können landwirtschaftliche Betriebe in Bayern ihren Mehrfachantrag über das bewährte Serviceportal iBALIS einreichen. Die Frist zur Antragstellung endet am 15. Mai 2025.
Mit dem Mehrfachantrag werden jährlich die Direktzahlungen beantragt. Sie sind eine essenzielle Einkommensgrundlage für die bayerische Landwirtschaft. Dazu gehören unter anderem die Basisprämie, die Umverteilungseinkommensstützung, die Einkommensstützung für Junglandwirte sowie Zahlungen für die Teilnahme an Öko-Regelungen (ÖR). Diese ÖR honorieren bestimmte Umwelt- und Klimaleistungen. Darüber hinaus können auch Zahlungen für Mutterkühe, Mutterschafe und -ziegen gewährt werden. Landwirtschaftliche Betriebe können noch weitere Beiträge als Ausgleich für Leistungen und zusätzliche Belastungen erhalten. Dazu zählen die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten, Auszahlungen für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, die Weideprämie für Rinder, die Mehrgefahrenversicherung sowie Ausgleichszahlungen für Gewässerrandstreifen. In bestimmten Gebieten können die Betriebe zudem den Erschwernisausgleich für Pflanzenschutz beantragen.
„Bayern setzt auf weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung“, betonte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber. „Mit dem Mehrfachantrag setzen wir einen weiteren Wunsch der Landwirtinnen und Landwirte aus unserer Umfrage zum Bürokratieabbau um. Die Antragsteller können ihre Daten aus dem Vorjahr hier einfach und benutzerfreundlich übernehmen. Das trifft auch auf die Nutzungsangaben aus dem im Herbst 2024 eingeführten AnbauPlaner zu. Das spart Zeit und vermeidet doppelte Eingaben“, erklärte die Ministerin. Und weiter: „Bayern hat auf Bundesebene wichtige Vereinfachungen bei der Konditionalität und den Öko-Regelungen erreicht. Diese Vereinfachungen stärken die Wettbewerbsfähigkeit unserer bayerischen Landwirtschaft. Gleichzeitig können wir so den Anforderungen an Umwelt- und Klimaschutz gerecht werden.“ Denn Maßnahmen wie zum Beispiel die insektenschonende Mahd können nur dank FAL-BY angeboten werden und auch die Akzeptanz der Öko-Regelung ÖR5 steigt dadurch, dass hier mittels KI nur noch in jedem zweiten Jahr ein Fotonachweis der Kennarten erforderlich ist. Dazu Ministerin Kaniber: „Wir wollen noch mehr bürokratische Hürden abbauen. Unser Ziel ist es, den Landwirten die notwendigen Freiräume zu geben, damit sie wieder mehr Zeit im Stall und auf dem Feld verbringen statt im Büro.“
In den kommenden Tagen erhalten alle landwirtschaftlichen Betriebe ein Anschreiben mit wichtigen Informationen zur Antragstellung. Darin außerdem enthalten: ein persönlicher Termin beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Dort erhalten die Landwirte Unterstützung und haben die Möglichkeit, offene Fragen zu klären. Auch mögliche Fehler im Antrag können die Landwirte zusammen mit dem Mitarbeiter vom Amt sofort korrigieren. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ämter Landwirtinnen und Landwirten bei allen Fragen rund um den Mehrfachantrag auch über eine Hotline zur Verfügung.
Alle Unterlagen und Informationen zum Mehrfachantrag sollten vor der Antragstellung sorgfältig gelesen werden. Sämtliche Unterlagen finden sich online im Förderwegweiser des StMELF und direkt im Serviceportal iBALIS unter www.ibalis.bayern.de.
Bericht: Bayerisches Landwirtschaftsminsiterium – Foto: Hötzelsperger