In den zurückliegenden Wochen wurden Vorschläge des Bundes zur Reform der Krankenhäuser publik. Zwischenzeitlich liegt auch ein Gutachten des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zur Folgenabschätzung der Krankenhausreform auf die Versorgungsstruktur in Bayern vor. Für die bayerischen Landrätinnen und Landräte war schnell klar, dass das vom Bund vorgeschlagene Stufenmodell im Flächenland Bayern die Sicherstellung der medizinischen Versorgung erschweren würde. Denn um als wohnortnahe Klinik mit Zukunftsperspektive eingestuft zu werden, wären Voraussetzungen zu erfüllen, die nicht die Gegebenheiten im ländlichen Raum widerspiegeln.
Die bayerischen Landrätinnen und Landräte fordern deswegen eine gänzlich neue Herangehensweise an eine etwaige Strukturreform der Krankenhäuser.
„Krankenhäuser sind für viele Kommunen seit Jahren Sorgenkinder. Hauptgrund dafür war in der Vergangenheit eine mangelnde auskömmliche Finanzierung unserer Betriebskosten, für die der Bund zuständig ist. Viele Landkreise waren gezwungen, Defizite in den Krankenhäusern mit kommunalen Mitteln auszugleichen. Dieses Geld hat dann für andere Aufgaben der Landkreise gefehlt. Schon lange ist klar, dass wir grundlegende Reformen benötigen. Die derzeitige Situation ist personell und finanziell schwierig. Verstärkt wird das Ganze durch Inflation und Energiekosten. Wir brauchen eine Reform, die diese Herausforderungen beantwortet und zukunftsfähige Wege für die medizinische Versorgung aller Menschen im Land aufzeigt. Die vom Bund vorgelegten Strukturüberlegungen würden die medizinische Versorgung in der Fläche gefährden“, so der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Landrat Thomas Karmasin, zur geplanten Krankenhausreform. „Die Rolle unserer Krankenhäuser bei der medizinischen Flächenversorgung ist weit größer als auf den ersten Blick ersichtlich. Es geht nicht nur um das Behandlungsspektrum in den Häusern an sich. Sie sind auch zentral für die Pflegeausbildung und die ärztliche Weiterbildung im ländlichen Raum. Sie sind essenziell für eine ausreichende Notarztversorgung, da sie vielfach die Notärzte stellen. Mit Blick auf das Ausscheiden der Babyboomer-Generation müssen sie vieles im niedergelassenen Bereich auffangen“, so der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Landrat Thomas Karmasin, Fürstenfeldbruck, anlässlich der heutigen Vorstellung des Gutachtens durch das Bayerische Gesundheitsministerium.
Der Bayerische Landkreistag tritt seit vielen Jahren für einen zukunftsfähigen Wandel der Strukturen ein. Heute sind die Möglichkeiten der Landkreise trotz der unbestreitbaren Schlüsselrolle der Krankenhäuser bei der medizinischen Versorgung der Regionen vergleichsweise begrenzt.Eine Mehrheit der bayerischen Krankenhäuser ist in kommunaler Hand. Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung ist klassische Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Entsprechend sind die bayerischen Landrätinnen und Landräte in besonderer Weise von einer möglichen Krankenhausreform betroffen.
Bericht: Bayerischer Landkreistag – Foto: Hötzelsperger
Der Bayerische Landkreistag
Der Bayerische Landkreistag ist einer der vier Kommunalen Spitzenverbände in Bayern neben dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Städtetag und dem Bayerischen Bezirketag. Er vertritt die 71 bayerischen Landkreise. Wesentliches Ziel des Bayerischen Landkreistags ist es, die kommunale Selbstverwaltung auf der Kreisebene zu sichern und zu stärken. Als Anwalt der bayerischen Landkreise berät der Bayerische Landkreistag seine Mitglieder und tritt für die Stärkung des ländlichen Raums ein. Präsident des Bayerischen Landkreistags ist der Fürstenfeldbrucker Landrat Thomas Karmasin. Als Geschäftsführendes Präsidialmitglied leitet Andrea Degl die Geschäftsstelle.