Die Coronavirus-Testverordnung des Bundes läuft heute am 28. Februar 2023 aus. Das Rosenheimer Gesundheitsamt weist darauf hin, dass es damit ab dem 1. März 2023 nicht mehr möglich ist, sich an den Teststationen in Stadt und Landkreis Rosenheim kostenlos auf das Corona-Virus testen zu lassen.
Die Teststationen haben nach Mitteilung des Bayerischen Gesundheitsministeriums aber die Möglichkeit, die Schnelltests zur Testung auf SARS-CoV-2 auf Selbstzahlerbasis ab 1. März weiter anzubieten. Sofern die Teststationen hiervon Gebrauch machen, müssen die durchgeführten Tests ab diesem Zeitpunkt vom Bürger selbst bezahlt werden. Die Kosten dafür werden von der jeweiligen Teststation festgelegt. Für die Teststationen ist es ab dem 1. März 2023 nicht mehr möglich, Corona-Tests mit der Kassenärztlichen Vereinigung abzurechnen. Symptomatische Personen können – je nach Entscheidung des Arztes – weiterhin in der Arztpraxis getestet werden. Die Kosten dafür werden von der Krankenversicherung getragen.
Bericht: LRA Rosenheim – Foto: Hötzelsperger