Am Sonntag, 3. März fand der jährliche Faschingszug in Bad Endorf statt. Im Vorfeld fuhr ein junger Mann aus Söchtenau gegen 12:45 Uhr mit seinem Gespann, bestehend aus einem Traktor und einem Faschingswagen auf der Landinger Straße nach Bad Endorf. Verbotenerweise hielten sich zu diesem Zeitpunkt bereits einige Personen auf dem Faschingswagen auf. Auf Grund eines technischen Fehlers, starb das Zugfahrzeug während der Fahrt ab und das Gespann kam abrupt zum Stehen. Durch die plötzliche Bremsung, kamen einige Personen auf dem Wagen zu Sturz. Dabei verletzten sich drei junge Frauen leicht. Zwei von ihnen mussten deswegen in umliegenden Krankenhäusern behandelt werden. Es entstand kein Sachschaden
Für den Transport von Personen auf Anhängern gilt eine Ausnahmeregelung für Brauchtumsveranstaltung lediglich auf dem gesperrten Fahrweg des Faschingszugs. Da sich der junge Fahrer des Faschingswagens jedoch nicht daran hielt und bereits auf dem Weg zum Faschingszug Personen auf dem Anhänger transportierte, erwartet ihn nun eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung und ein Bußgeld.
Bericht: Dominik Steinmetz, Polizeiobermeister – Foto: Hötzelsperger – Faschingszug in Bad Endorf im Vorjahr