Zum Thema „Lebenswertes Leben (auch) im Alter in unserer Heimatgemeinde Unterwössen informiert die Gemeinde Unterwössen wie folgt:
Stellungnahme der Afa zum geplanten Pflegeheim in Unterwössen:
Die AfA – Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung GmbH – erstellte im Jahr 2020 ein interkommunales Seniorenkonzept, das auch eine Pflegebedarfsprognose beinhaltet. Die Prognose weist für das Obere Achental einen Bedarf an stationären Pflegeplätzen von rund 185 Plätzen bis zum Jahr 2031 aus. Das Altenheim in Reit im Winkl ist bereits geschlossen. Das privat betriebene Pflegeheim in Unterwössen mit 73 Plätzen wird aufgrund gestiegener gesetzlicher Anforderungen nicht dauerhaft in Betrieb bleiben können. Somit ist die Schaffung von ca. 100 Pflegeplätzen in Unterwössen Grundvoraussetzung, um die Pflegebedürftigen im oberen Achental versorgen zu können.
Konzept der Altenheim GmbH (Kreisaltenheim)
Auf Grundlage dieser Entwicklungen plant die Altenheim GmbH derzeit eine neue Pflegeeinrichtung in Unterwössen, um die Bedarfe im stationären Pflegebereich zukünftig abdecken zu können. Das Konzept sieht 94 stationäre Pflegeplätze sowie 16 Tagespflegeplätze vor. Ein Teil der 94 Pflegeplätze soll speziell für Pflegebedürftige mit gerontopsychiatrischen Krankheitsbildern gestaltet werden, die eine besondere beschützende Wohnsituation benötigen. Diese Räume werden einen direkten Zugang zu einem geschützten Außenbereich haben. Ein Begegnungszentrum soll die Brücke zum Gemeinwesen bilden. Die Räume können von der gesamten Bürgerschaft in Unterwössen genutzt werden, sie stehen z.B. auch für die Vereine zur Verfügung. Auch sollen hier Beratungsleistungen angeboten werden. Ebenso werden dort kommunikative und kulturelle Angebote stattfinden.
Stationäre Pflege
Für all jene, für die ein weiterer Verbleib zu Hause nicht mehr möglich ist, werden die 94 Pflegeplätze vor allem für die Gemeinden Unterwössen und Reit im Winkl, aber auch für die umliegenden Gemeinden eine bedarfs- und bedürfnisorientierte Versorgung ermöglichen. Umzugsmotive sind in der Regel Überlastung von pflegenden Angehörigen und / oder eine aufwändige Pflege, die insbesondere bei alleinlebenden Älteren schnell an Grenzen stößt.
Demenzielle Erkrankungen
Beschützenden Pflegeplätze bieten Menschen mit demenziellen Erkrankungen grundsätzlich eine gute Versorgung. Die Zahl der Menschen mit Demenz wird im interkommunalen Seniorenkonzept auf 300 Personen geschätzt, bis zum Jahr 2031 werden es rund 330 Personen betroffen sein.
Tagespflege
Die Nachfrage nach Tagespflege steigt stetig, denn sie ermöglicht vor allem eine Entlastung für pflegende Angehörige und strukturiert für die Gäste den Alltag. Dieses Angebot wird überwiegend für die Älteren aus Unterwössen und Reit im Winkl zur Verfügung stehen und schließt eine Versorgungslücke, denn die nächstgelegene Tagespflege ist in Grassau. Der Tagespflegebedarf lässt sich derzeit nur ansatzweise quantifizieren, weil aufgrund der gesetzlichen Änderungen eine starke Nachfrage nach Plätzen zu verzeichnen ist und deshalb an vielen Orten in Bayern neue Tagespflegeeinrichtungen entstehen. Legt man zugrunde, dass im Bundesdurchschnitt 0,85 Plätze pro 100 Personen im Alter von 75 Jahren oder älter zur Verfügung stehen und bezieht diese Quote auf die Bevölkerung über 75 Jahre in den Achentalgemeinden, ergibt sich aktuell ein Bedarf an 15 Plätzen für die vier Achentalgemeinden. Über die Prognosejahre bis 2031 würde sich der Wert dann entsprechend der demographischen Entwicklung geringfügig auf 16 Plätze erhöhen.
Perspektiven
Alle Projektbausteine bieten Raum für eine konzeptionelle Weiterentwicklung und Anpassung an bestehende und zukünftig auftretende Bedürfnisse. Dazu zählen beispielsweise:
- Eingestreute oder feste Kurzzeitpflegeangebote;
- Pflege und Betreuung von alt gewordenen Menschen mit Behinderung;
- Ein lebendiger Ort entsteht durch das Begegnungszentrum, dieses bereichert und ergänzt das soziale Leben in Unterwössen. Auch eine Kooperation und Zusammenarbeit mit dem Begegnungscafé der Lebenshilfe in Unterwössen trägt zu einem lebendigen und sozialen Miteinander bei.
Wir unterstützen und befürworten eine kommunale Trägerschaft des Hauses durch den Landkreis. Durch die unterschiedlichen Bausteine, die in die Gemeinde ausstrahlen werden und allen älteren Bürger:innen zu Gute kommen, übernimmt der Landkreis eine große Verantwortung.
Sabine Wenng, München, den 12.01.2023
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Pflegeheim Unterwössen Vorgeschichte
- Auf Wunsch der Betreiber des Altenheims an der Hauptstraße wurde 2018/2019 ein Verfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zum Ausbau bzw. Umbau und zur Erweiterung für maximal 97 stationäre Pflegeplätze fast abgeschlossen.
- Anfang 2020 hat der private Betreiber und Eigentümer schriftlich die Schließung für Ende 2025 angekündigt, da ein zeitgemäßer Betrieb aufgrund der gesetzlichen Anforderungen wirtschaftlich nicht dauerhaft darstellbar und eine Sanierung im laufenden Betrieb nicht möglich ist.
- Im Jahr 2020 wurde von der Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung (AfA) ein interkommunales Seniorenkonzept für die Gemeinden Marquartstein, Reit im Winkl, Schleching und Unterwössen in Auftrag gegeben und am 01.12.2020 der Öffentlichkeit vorgestellt. Der aktuelle Betreiber des Altenheims wurde dabei auch beteiligt. Das Ergebnis sieht die Entwicklung von niederschwelligen Angeboten, sogenannten Quartierskonzepten, eine Stärkung der ambulanten Versorgung, die Förderung der Eigen- und Nachbarschaftshilfe und eine interkommunale Zusammenarbeit vor. Für den stationären Bereich ist für das obere Achental ein Bedarf von ca. 158 Pflegebedürftige (im Jahr 2023) bzw. 185 Pflegebedürftige (im Jahr 2031) ermittelt worden.
Deshalb sah es die Gemeinde als ihre vordringlichste soziale Aufgabe an, einen Standort für ein Seniorenheim für ihre älteren Bürger im Rahmen der Daseinsvorsorge wenn möglich in Unterwössen als zentraler Ort im oberen Achental zu sichern.
Daraufhin wurden Vorüberlegungen angestellt und mögliche Alternativstandorte geprüft. Aus verschiedenen Gründen (Nähe Schul- und Sportgelände, Grundstücksgröße, städteplanerisch isolierte Lage bzw. Einfügung) waren die Standorte wenig geeignet oder stehen nicht zur Verfügung, weil sie nicht verkauft werden. Grundstücksangelegenheiten unterliegen der Geheimhaltungspflicht und sind im Gemeinderat nach Art 52 Abs. 2 Satz 1 GO nichtöffentlich zu behandeln.
Einzig das Grundstück am Kaltenbach erscheint als Standort grundsätzlich geeignet und wäre verfügbar. Es ist das gute Recht und die Pflicht der Gemeinde, sich zumindest um andere, wenn möglich sogar um einen kommunalen Betreiber zu bemühen. Daraufhin wurde Kontakt mit dem Landkreis bzw. der Kreisaltenheim Traunstein GmbH und den Grundstückseigentümern aufgenommen. Dabei wurde von beiden Parteien Interesse gezeigt, wobei bei beiden das soziale Wohl im Vordergrund steht. Vorgesehen ist eine Einrichtung mit ca. 94 Pflegeplätzen und 16 Kurzzeitpflegeplätzen. Der Gemeinderat hat am 07.02.2022 dem vorgelegten Konzept und dem Standort Kaltenbach grundsätzlich zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Verhandlungen in diesem Sinne weiterzuführen. Zusätzlich wurde der Gemeinderat am 31.10.2022 ausführlich über den laufenden Sachstand informiert.
Standort Kaltenbach
Grundlage von zielgerichteten Grundstücksverhandlungen ist eine Vorabschätzung bzw. Eignung über eine mögliche Bebauung. Aus diesem Grund wurden mögliche betroffene Belange vorab überprüft:
- Stellungnahme der Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde (die Stellungnahme vom 24.06.2022 wird bekanntgegeben) Das Landratsamt Traunstein wurde entsprechend informiert.
- Erschließung
Straßenbauamt Traunstein
Die Erschließung erfolgt derzeit über einen privaten asphaltierten Weg. Die Herstellung einer Erschließungsstraße ist aber nach einer Ortsbesichtigung unter Einhaltung der verkehrsrechtlichen Vorschriften grundsätzlich möglich.
- Natur und Landschaftsschutz
Für eine naturschutzfachliche Vorabeinschätzung wurde der Diplom-Biologe Markus Sichler und Herr Marcus Weber beauftragt. Das ausgewiesene Biotop entlang des Kaltenbachs ist von einer Bebauung nicht betroffen. Lediglich die im Areal befindliche kleine Hangkante ist durch eine naturschutzrechtliche Maßnahme auszugleichen. Der Großteil der Restfläche wurde als artenarm und nicht schützenswert beurteilt. Auch aus artenschutzrechtlicher Sicht liegen keine großen Konflikte vor und die Maßnahmen sollten einfach umzusetzen sein.
- Grundsatzbeschluss der Gemeinde
Die Ausweisung widerspricht nicht dem Grundsatzbeschluss von 2017 bzw. 2020. Die bauliche Entwicklung erfolgt auf einer Freifläche innerhalb der zusammenhängend bebauten Ortsteile. Außerdem ist der Grundsatzbeschluss grundsätzlich nur für Wohnbebauung vorgesehen. Für soziale oder gemeinwohlorientierte Zwecke z.B. Schule, Kindergarten, Kita, Feuerwehr usw. müssen Ausnahmen immer möglich sein. Ansonsten wäre jede gemeindliche Entwicklung unter Umständen verhindert.
Zusammenfassung
Grundsätzlich erscheint zum jetzigen Zeitpunkt eine Bauleitplanung zur Errichtung eines Altenheims möglich. Die Einleitung eines solchen Verfahrens würde aber erst erfolgen und macht auch nur Sinn, wenn die Grundstücksverhandlungen abgeschlossen sind. In einem solchen Verfahren werden dann alle Bürger beteiligt und informiert, alle Träger öffentlicher Belange gehört und alle Einwendungen und Bedenken behandelt. Eine Diskussion zum jetzigen Zeitpunkt ist aber müßig, weil die Grundstücksverhandlungen sicher noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden. Es gibt keinen Standort, der für die jeweiligen Anlieger und für den Landschaftsschutz keine Einschränkungen mit sich bringt. Dem steht die Verantwortung allen älteren Bürgerinnen und Bürgern gegenüber. Es besteht die einmalige Chance, für Unterwössen einen kommunalen Träger zu gewinnen, der nicht unbedingt renditeorientiert ausgerichtet ist.
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Stellungnahme aus dem Bauamt zu den Themen Flächenversieglung bzw. Niederschlagswasser
Der Gesetzgeber hat für neu zu errichtende Gebäude klare Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Niederschlagswasser geschaffen. Wichtige gesetzliche Grundlagen sind u.a.: Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Bayerisches Wassergesetz (BayWG) usw. Der Antrag einer wasserrechtlichen Erlaubnis beim LRA ist für Bauvorhaben dieser Größe erforderlich. Befördert durch die Auswirkungen des Klimawandels wird angestrebt, einen möglichst hohen Anteil des Niederschlagswassers in den natürlichen Wasserkreislauf zu belassen. Die ortsnahe Versickerung von Niederschlagswasser, welches von befestigten Oberflächen abfließt, dient der Verbesserung des lokalen Wasserhaushalts und steht zunehmend im Fokus der naturnahen Regenwasserbewirtschaftung. Dies Vorgaben können bei unserem Bauvorhaben beispielsweise durch den Bau von Muldenversickerungen oder Rigolen umgesetzt und durch ansprechende Planung der Außenanlagen in die Freiflächen integriert werden. Diese Maßnahmen sind seit geraumer Zeit gängige Vorgehensweise und bei allen vergleichbaren Bauvorhaben anzuwenden.
Stellungnahme aus dem Bauamt zum Thema „Biotop“
Bildunterschrift Plan: Im rot gekennzeichneten Bereich ist das Kreisaltenheim vorgesehen. Der weiße Bereich stellt das Biotop der Kategorie „D“ (= ohne geschützte Anteile) am Kaltenbach dar. Die schützenswerte Hangkante ist grün dargestellt.
Bericht und Plan: Gemeinde Unterwössen