Natur & Umwelt

Gemeinde Reit im Winkl unterstützt Antrag auf Wolfsentnahme

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger

Mit den jüngsten Wolfsrissen in Unterwössen, Bergen und der Region sowie den Nachbarlandkreisen und einem Video eines Wolfes, der durch den Bergener Ortskern spazierte, hat die Forderung nach einer Entnahme des Wolfes an Aktualität zugenommen. Der Gemeinderat unterstützte jetzt in seiner Sitzung im Festsaal den Antrag des Verbands der Forstberechtigten auf Wolfsentnahme bei der Regierung von Oberbayern als zuständige Höhere Naturschutzbehörde.

Bürgermeister Matthias Schlechter (CSU) wies auf die jüngsten Pressemeldungen hin, wonach der Abschuss des Wolfes von der Regierung von Oberbayern genehmigt worden war. Wer den Wolf abschießen darf und wie man ihn identifizieren will, das werde die Regierung noch bekanntgeben. „Mit der Einzelgenehmigung für einen genau genetisch bestimmten Wolf wird die Thematik aller Wahrscheinlichkeit nach nicht beendet sein“, sagte der Bürgermeister. Die mögliche Unterstützung des Antrages sei also noch immer aktuell.

Landrat Siegfried Walch habe als Vorsitzender des Verbands der Forstberechtigten im Chiemgau bereits im November die Wolfsentnahme bei der höheren Naturschutzbehörde beantragt. Unterstützt werde dieser Antrag von der Schafhaltervereinigung Traunstein und dem Bayerischen Bayernverband. Weiter gab Schlechter bekannt: „Die Gemeinden Bergen und Staudach-Egerndach haben bereits ihre Solidarität mit den Landwirten bekundet und beschlossen, den Antrag der Forstberechtigten auf Wolfsentnahme in besiedelten Gemeindegebieten gegenüber der Regierung von Oberbayern ebenfalls zu unterstützen.“

Nach den bisherigen Erfahrungen stelle der Wolf inzwischen eine Bedrohung für die Landwirte beziehungsweise der Almwirtschaft und der damit verbundenen Kulturlandschaft dar. Außerdem bestehe die begründete Sorge, dass der Tourismus in der jetzigen Form beeinträchtigt werde. Seit der Wolf nun vermehrt in eng besiedelten Gebieten und sogar in offenen Ställen auftauche, geht es mittlerweile auch um die Sicherheit und Gesundheit der Menschen vor Ort.

„Die Entnahme eines Wolfes liegt ausschließlich in der Zuständigkeit der Regierung von Oberbayern als oberer Naturschutzbehörde“, gab Bürgermeister Schlechter zur Auskunft. Jeder Beschluss beziehungsweise jede Resolution des Gemeinderats habe daher einen nur empfehlenden Charakter.

Die Regierung könne nach § 45 Bundesnaturschutzgesetz unter den dort aufgelisteten Voraussetzungen Ausnahmen vom Verbot des Tötens geschützter Arten zulassen. Für eine Ausnahme zur Entnahme dürfe es keine zumutbaren Alternativen wie beispielsweise Einzäunung oder Vergrämung geben. „Die Alternativen zur Entnahme eines auffälligen Wolfes sind in unserer Gegend oft aber nur sehr schwer umsetzbar“, so der Bürgermeister.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Gemeinde Reit im Winkl in eng besiedelten Gebieten einen rechtlich verbindlichen Rahmen oder eine Anpassung der bisher geltenden Bestimmungen fordert, so dass eine einzelne Entnahme eines auffälligen Wolfes in der Region schneller ermöglicht beziehungsweise wesentlich vereinfacht wird.

Bericht: Sepp Hauser

Foto: BBV / Koch

 


Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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