Ein hohes Anliegen der Bayerischen Staatsregierung ist die Digitalisierung in den Kommunen, um Mitarbeitern und vor allem auch den Bürgerinnen und Bürgern Arbeit und Anliegen zu erleichtern. Kommunen, die bereits mehr als 50 kommunale und zentrale Online-Verfahren im „BayernPortal“ verlinkt haben, erfüllen die Voraussetzungen für die Auszeichnung „Digitales Amt“. Die Gemeinde Prutting hat jüngst dieses Soll erreicht und vom Bayerischen Staatsministerium die entsprechende Auszeichnung erhalten.
Dazu bedankt sich Dr. Christian Brück vom Team „Digitales Amt“ bei Pruttings Bürgermeister Johannes Thusbaß: „Im Namen der Staatsministerin für Digitales, Frau Judith Gerlach, möchten wir uns ganz herzlich für Ihr Engagement bedanken und zur Auszeichnung gratulieren. Sie erhalten von uns das Label „Digitales Amt“ samt einer Plakette per Post zugesandt, die gerne öffentlich sichtbar verwendet werden kann. Zudem stellen wir Ihnen die Plakette auch in digitaler Form bereit und werden Sie auch auf unserer Webseite als digitales Amt aufnehmen. Auf die große Anzahl an Online-Verfahren, die Sie bereits heute anbieten, können Sie stolz sein. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie auch weiterhin die Onlinezugangsgesetz-Umsetzung in Ihrer Behörde so aktiv vorantreiben.“
Die Digitalisierung in der Verwaltung ist gerade in großen Kommunen und Städten schon weit vorangeschritten. Aufgrund der oft fehlenden Strukturen ist es in kleinen Gemeinden wie Prutting eher die Ausnahme, dass die Digitalisierungs-Plakette verliehen wird. Da braucht es schon ein gemeinschaftliches Engagement aller Mitarbeiter und die Rückendeckung durch den Gemeinderat. Für den jungen Bürgermeister Thusbaß war es in seiner ersten Amtsperiode ein zentrales Thema, die Vorteile einer Verwaltungs-Digitalisierung zu nutzen. Zustimmung bekam er von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, deren Routine-Tätigkeiten können nun vereinfacht werden. Dies gilt zum Beispiel für das Standesamt bei Geburtsurkunden, für die Beschaffung von Ausweisen, für einfache Meldebescheinigungen, für die An- und Abmeldungen der Hundesteuer oder auch für die Briefwahl bei Kommunalwahlen. „Die Umstellung ist ein gewisser Aufwand, der sich aber sowohl für Arbeitgeber als Bürgerschaft lohnt“, so das einhellige Urteil aus dem Pruttinger Rathaus.
Das Onlinezugangsgesetz – OZG
Zum eigenen Gesetz für die Digitalisierung heißt es beim eigens dafür eingerichteten Ministerium: „Die Digitalisierung der Kommunen steht vor großen Herausforderungen, vor allem beim Ausbau des E-Governments und der Anpassung von Verwaltungsprozessen. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet die öffentliche Verwaltung dazu, bis Ende 2022 alle ca. 575 OZG-Leistungsbündel digital anzubieten. Bezüglich der Leistungen aus dem Ressortbereich des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration haben wir schon erhebliche Fortschritte erzielt und viele Leistungen digitalisiert, weitere folgen in den nächsten Monaten. Auch die anderen Fach-Ressorts arbeiten mit Hochdruck an der OZG-Umsetzung. Um die Onlineservices auch tatsächlich in die Fläche zu bringen, sind wir nun auf eine breite Unterstützung der Kommunen angewiesen.“ Diese Unterstützung hat das Bayerische Staatsministerium nunmehr in der Gemeinde Prutting erhalten und diesem Engagement zum Dank wurde die Plakette „Digitales Amt“ überbracht.
Weitere Informationen beim Bayerisches Staatsministerium für Digitales (www.stmd.bayern.de).
Fotos: Hötzelsperger / Gemeinde Prutting – Winter in Prutting / Auszeichnung
Beitrag entstand in Kooperation mit dem Wendelstein Anzeiger – www.wendelstein-anzeiger.de