Gastronomie

Gastronomie: Mehrweg für To-Go-Produkte

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger

 Ab dem 1. Januar 2023 müssen Gastronomiebetriebe EU-weit eine Mehrweg-Alternative für To-Go-Produkte anbieten. Das Bayerische Umweltministerium und der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA e.V. unterstützen die Gastronomie bei der Umsetzung und informieren die Öffentlichkeit über das Angebot. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: „Die aktuelle Situation zeigt deutlich: Wir müssen unseren Umgang mit Energie und Rohstoffen neu denken. Mehrweg statt Einweg ist das richtige Prinzip. Die besten Abfälle sind die, die gar nicht erst entstehen. Mehrweg ist der Weg. Das muss selbstverständlich werden, denn so sparen wir Energie und schützen Ressourcen und die Umwelt. Jeder kann etwas gegen den Konsummüll tun.“

Um insbesondere die Gastronomiebetriebe bei der Umsetzung der neuen Vorschriften zu begleiten, haben das Bayerische Umweltministerium und der DEHOGA Bayern auf Grundlage des Runden Tisches des Umweltministeriums zur Reduzierung der Einwegverpackungen in den vergangenen Monaten eine Informationskampagne erarbeitet. Im Rahmen dieser Kampagne wurden auf der Seite des Abfallratgebers wesentliche Informationen sowie Fragen und Antworten (FAQ) veröffentlicht. Der DEHOGA hat zusätzlich einen Leitfaden herausgegeben, der unter anderem über verschiedene Anbieter von Mehrweg-Systemen informiert. Unter dem Motto „Mehrweg ist der Weg“ wurde außerdem ein „Logokoffer“ erstellt. Darin enthalten sind kostenlose Wort-Bild-Logos, mit denen Gastronominnen und Gastronomen ihrer Anzeigepflicht nachkommen und für Mehrweg-Behälter werben können. In einem weiteren Schritt soll daneben auch die Öffentlichkeit angesprochen werden. Hierzu werden weitere Informationen und FAQs zu Praxisfragen in den Sozialen Medien, auf der Homepage des Abfallratgebers und im Verbraucherportal Bayern veröffentlicht.

Gastronomiebetriebe mit mehr als fünf Beschäftigten oder einer Verkaufsfläche von mehr als 80 Quadratmetern, müssen ab sofort ihren Kundinnen und Kunden Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern zum Mitnehmen und Bestellen anbieten. Kleinere Betriebe sind von dieser Regelung ausgenommen. Wenn sie die Ausnahme nutzen wollen, müssen sie jedoch aktiv anbieten, mitgebrachte Behältnisse, unter Beachtung der hygienischen Vorschriften, zu befüllen. Die Betriebe müssen Gäste und Kunden deutlich auf die Mehrwegalternative hinweisen. Geregelt ist die neue Mehrweg-Pflicht im Verpackungsgesetz des Bundes. Das Bayerische Umweltministerium hat bereits 2016 einen Runden Tisch zur Reduzierung der Einwegbecher und anderer Einweg-Verpackungen, mit inzwischen mehr als 120 Beteiligten, unter anderem von Kommunen, der Deutschen Bahn, der Flughafen München GmbH, von Tankstellen, Transportdienstleistern, großen Bäckereien, der Systemgastronomie, dem Hotel- und Gaststättenverband und dem Handelsverband, ins Leben gerufen. Seitdem trifft sich der Runde Tisch regelmäßig zum Erfahrungsaustausch und erarbeitet Initiativen, um die Flut von Einwegbehältern und -verpackungen einzudämmen.

Weitere Informationen, der Logokoffer sowie der Leitfaden sind im Internet verfügbar unter Mehrweg (bayern.de).

Bericht: Bayerisches Umweltministerium – Foto: Rainer Nitzsche

 

 


Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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