Allgemeinverfügung des LRA Garmisch-Partenkirchen tritt am 19.06.2022 in Kraft | Bayerische Polizei überwacht Zugang zum Sicherheitsbereich
Ab Sonntag, den 19.06.2022, um 06:00 Uhr, tritt die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen mit einer Geltungsdauer bis zum Dienstag, den 28.06.2022, um 24:00 Uhr, in Kraft. Der Zugang zum Sicherheitsbereich um das Schloss Elmau ist in diesem Zeitraum nur noch für akkreditierte Personen möglich.
Im Nahbereich der Tagungsörtlichkeit auf Schloss Elmau wurde zum Schutz der Teilnehmenden des G7-Gipfels im engen örtlichen sowie zeitlichen Zusammenhang ein Sicherheitsbereich um den Tagungsort eingerichtet. Dieser Bereich unterliegt einer besonderen Zutrittskontrolle. Die hierfür erforderlichen Sicherungsmaßnahmen wurden unter Beachtung der hohen Anforderungen des Naturschutzes festgelegt. Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hat eine Allgemeinverfügung erlassen, durch welche die Sperrung eines Gebiets mit einem Umfang von ca. 16 Kilometern rund um das Schlosshotel für Nichtberechtigte geregelt ist. Die Sperrung reicht bis zur Mautstation der Zufahrtsstraße. Der Krüner Ortsteil Klais selbst ist hiervon nicht betroffen. Aufgrund des hohen Gefährdungsgrades der Gipfelteilnehmenden hat das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen zum zurückliegenden G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm die Verfassungskonformität solcher Sicherheitsvorkehrungen bestätigt.
Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger
Ab kommendem Sonntag, den 19.06.2022, um 06:00 Uhr, ist der Zutritt zu diesem Bereich nur noch Berechtigten mit Akkreditierung möglich. Im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens wurde sichergestellt, dass Personen mit einem berechtigten Interesse (z. B. Anwohner oder Mitarbeiter des Hotels) Zugang zum Sicherheitsbereich gewährt wird. Im Akkreditierungscenter auf dem Parkplatz der Hausbergbahn erhalten Personen, die eine Akkreditierung beim LRA Garmisch-Partenkirchen oder Bundeskriminalamt beantragt haben, zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr ihre Akkreditierung gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes. Der Zugang zum Sicherheitsbereich erfolgt für akkreditierte Personen und Fahrzeuge an den polizeilichen Kontrollstellen.
Einschränkungen für Freizeitsportler und Wanderer
Im Sicherheitsbereich sind im vorgenannten Zeitraum keine Wanderungen möglich. Außerhalb des Sicherheitsbereichs muss mit Polizeikontrollen gerechnet werden. Zu beachten ist zudem, dass deutlich weniger Parkplätze zur Verfügung stehen werden. Die Bayerische Polizei empfiehlt zur beschleunigten Abwicklung etwaiger polizeilicher Kontrollmaßnahmen, gültige Personaldokumente (Personalausweis, Reisepass) und sonstige erforderliche Berechtigungsscheine (z.B. Führerschein, Zulassungsbescheinigung für Fahrzeuge oder Berechtigungsscheine) bereit zu halten. Ausflüglern wird geraten, sich vor Reiseantritt tagesaktuell zu informieren.
Aufbau und Ausstattung der technischen Einrichtungen
Um den hohen Anforderungen des Naturschutzes gerecht zu werden, schützen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte den Sicherheitsbereich. In einigen Teilbereichen ist es jedoch nötig, technische Sicherungen, in Form von Bau- und Steinschlagzäunen, anzubringen. Diese wurden bereits 2015 eingesetzt und konnten sich naturschonend auch ohne schweres technisches Gerät wieder entfernen lassen. Darüber hinaus war es erforderlich, in wenigen Bereichen des Hochtals, Bäume von Mitarbeitenden der zuständigen Forstbehörde in Teilen auszuasten, um hier notwendige technische Sicherungsmaßnahmen baumschonend anbringen zu können. Diese Lösung ist mit den Naturschutzgesetzen vereinbar. Die Bayerische Polizei ist sich dabei des äußerst sensiblen und schützenswerten Naturraums bewusst und wird entsprechend umsichtig agieren. Alle Maßnahmen fanden und finden in enger Abstimmung mit den Bayerischen Staatsforsten sowie der örtlichen Forstverwaltung, dem LRA Garmisch-Partenkirchen als zuständige Naturschutzbehörde und unter strenger Berücksichtigung des Naturschutzes statt. Die eingerichteten technischen Sicherungen werden nach dem Gipfel vollständig zurückgebaut.
Hinweis auf das Bürgerserviceangebot der Bayerischen Polizei:
Bürgerbüro Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen
(werktags, Montag bis Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr) |
Rathausplatz 1 82467 Garmisch-Partenkirchen |
Bürgerbüro Gemeinde Krün
(werktags, Montag bis Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr) |
Rathausplatz 1 82494 Krün |
Bürgertelefon Inland
(werktags, Mo.-Fr., 09:00 – 20:00 Uhr) |
0800 / 7766330 |
Bürgertelefon aus Österreich
(werktags, Mo.-Fr., 09:00 – 20:00 Uhr) |
00800 / 77663300 |
Bürgerinformation E-Mail-Adresse | g7.buergerinfo@polizei.bayern.de |
Internet-Homepage (mit elektronischem Kontaktformular) | www.polizei.bayern.de/g7 |
FAQ-Seite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration | www.g7.bayern |
Bericht: Bayerische Staatskanzlei / Die Bayerische Polizei | G7-Gipfel 2022 | BAO Wetterstein / Einsatzabschnitt 10 | Presse- & Öffentlichkeitsarbeit / Gästebetreuung
Archiv-Foto: Hötzelsperger – Trachtler-Begrüßung beim G7-Gipfel 2015 nach Ankunft des japanischen Präsidenten in München