Bayern übernimmt GEMA-Gebühren für nicht-kommerzielle Veranstaltungen von ehrenamtlichen Organisationen
Bürgerschaftliches Engagement ist unverzichtbarer Bestandteil der bayerischen Gesellschaft. Die Staatsregierung stärkt das Ehrenamt mit guten Rahmenbedingungen. Dabei ist das Thema Bürokratieabbau wichtig für die Zukunftsfähigkeit des Ehrenamts. Denn die Ehrenamtlichen sollen nicht mit bürokratischen Hemmnissen belastet werden, sondern sich auf ihr Engagement konzentrieren können. Themen, die von Ehrenamtlichen häufig als sehr aufwendig und belastend empfunden werden, sind aufgrund des Urheberrechts die Abrechnung mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und die Kosten für musikalische Darbietungen bei Veranstaltungen. Um die Ehrenamtlichen zukünftig in diesem Zusammenhang von Bürokratie und Kosten zu entlasten, hat der Ministerrat das Arbeitsministerium ermächtigt, einen entsprechenden Pauschalvertrag mit der GEMA abzuschließen. Damit können Ehrenamtliche in Bayern Musikveranstaltungen ohne Zahlung von GEMA-Gebühren durchführen, wenn diese für Besucher kostenlos sind. Das betrifft in Bayern im Jahr 2023 über 45.000 Veranstaltungen. Die Kosten für den Freistaat Bayern betragen 1,5 Mio. Euro pro Jahr.
Bericht: Bayerische Staatskanzlei – Foto: Hötzelsperger