Der Krieg in der Ukraine, die damit verbundene Energiekrise und die hohe Inflation treiben insbesondere die Energiepreise in die Höhe. Auch die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sind davon betroffen. Um die bayerischen Einrichtungen wirksam zu unterstützen, werden Träger nicht-kommunaler Kindertageseinrichtungen über Härtefallhilfen des Freistaats Bayern entlastet. Dafür stehen über 40 Mio. Euro bereit.
Familienministerin Ulrike Scharf bekräftigt: „Die Kindertagesbetreuung ist wesentlicher Bestandteil unserer sozialen Infrastruktur in Bayern. Sie leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung unserer Kinder. Sie ermöglicht Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es steht außer Frage, dass wir den Einrichtungen in schwierigen Zeiten wie diesen zur Seite stehen! Auch Bayerns Familien können so entlastet werden. Mit den Härtefallhilfen verhindern wir eine Mehrbelastung von Familien, sollten Elternbeiträge auf Grund steigender Energiekosten erhöht werden. Gerade in diesen herausfordernden Zeiten gilt: Bayern ist gemeinsam stark!“
Mit den Bayerischen Härtefallhilfen soll die soziale Infrastruktur vor den sozialen und finanziellen Härten der aktuellen Krise geschützt werden. Unter Berücksichtigung der Entlastungsmaßnahmen des Bundes soll die bayerische Unterstützung bestehende wirtschaftliche Lücken im Falle eines Härtefalls ausgleichen. Die Härtefallhilfe sichert die Angebote der Kindertagesbetreuung und trägt dazu bei, eine Erhöhung der Elternbeiträge aufgrund gestiegener Energiekosten möglichst zu vermeiden. Die Härtefallhilfen werden auf Antrag durch einen pauschalen Aufschlag auf die staatliche Betriebskostenförderung gewährt. Voraussetzung ist, dass ohne die Härtefallhilfen die Elternbeiträge aufgrund der energie- und inflationsbedingten Mehrkosten steigen oder stärker steigen würden. Eine durchschnittliche Einrichtung mit 60 Kindern kann dadurch eine Härtefallhilfe von knapp 6.000 Euro erhalten. Die Richtlinie zur Kita-Härtefallhilfe tritt heute in Kraft. Damit haben die Träger nun Planungssicherheit. Das Antragsmodul in dem vom Freistaat Bayern kostenlos zur Verfügung gestellten Computerprogramm (KiBiG.web) wird derzeit programmiert. Die Träger werden umgehend informiert, sobald die Antragstellung freigeschaltet ist.
Foto: Hötzelsperger – Text: Bayerisches Familienministerium