Auf Grund vermehrter Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass das Radfahren auf den städtischen Friedhöfen untersagt ist. Die Friedhöfe sind beliebte Orte zum Verweilen, was auch ausdrücklich begrüßt wird. Gegenseitige Rücksichtnahme der Besucherinnen und Besucher ist deshalb auch hier geboten. Gemäß Friedhofssatzung können Zuwiderhandlungen mit Geldbußen bis zu 1.000 € geahndet werden. Bei Fragen steht die städtische Friedhofsverwaltung unter 08031/365-1695 gerne zur Verfügung.
Bericht: Stadt Rosenheim
Foto: Hötzelsperger – Blick in den Städtischen Friedhof von Rosenheim