Bayerns Landwirtinnen und Landwirten wurde dieses Jahr noch ein ganz besonderer Weihnachtswunsch erfüllt. Der Großteil der aus 100 Prozent EU-Mitteln finanzierten Direktzahlungen wurde noch vor Weihnachten überwiesen. Über diesen wichtigen Einkommensbeitrag in Höhe von insgesamt rund 841 Millionen Euro können sich etwa 97.200 bayerische Betriebe freuen. Inbegriffen sind hier rund 137 Millionen Euro für die Teilnahme an den freiwilligen Öko-Regelungen. Lediglich die Auszahlung der etwa 21 Millionen Euro für die Dauergrünland-Extensivierung (Öko-Regelung 4) wird erst im April 2025 erfolgen.
„Es freut mich sehr, dass die Fördermittel auch dieses Jahr zuverlässig ausgezahlt wurden. Bei einigen Fördermaßnahmen sogar deutlich früher als im vergangenen Jahr. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es für die Betriebe immens wichtig, dass die Fördermittel verlässlich und pünktlich fließen. Ein wichtiger Baustein zum Erhalt betrieblicher Liquidität. Damit unterstützt Bayern wie kein anderes Land seine Landwirtschaft,“ so Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber. Der Freistaat stellt damit sicher, dass Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin mit qualitativ hochwertigen heimischen Lebensmitteln versorgt werden können. „Mit der rechtzeitigen Auszahlung unterstützen wir gezielt unsere heimische kleinstrukturierte Landwirtschaft“, sagte die Ministerin.
Am 18. Dezember erhielten 63.200 Landwirte rund 333 Millionen Euro für erbrachte Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Hierzu zählt zum Beispiel das Anlegen und Erhalten mehrjähriger Blühflächen. Anfang April 2025 folgt die Auszahlung der Weideprämie und der sogenannten Wintermaßnahmen. „Die Höhe der Fördersumme zeigt, dass sich sehr viele bayerische Landwirte aktiv für Vielfalt einsetzen. Sie engagieren sich für Biodiversität und Bodenschutz in der Agrarlandschaft“, so die Ministerin weiter.
Bereits Anfang Dezember wurden rund 15 Millionen Euro als Zuschuss zur Mehrgefahrenversicherung ausgereicht. Diese Maßnahme hat der Freistaat erstmals im Jahr 2023 angeboten. Ziel ist es, die eigenverantwortliche betriebliche Risikovorsorge der Landwirte zu fördern. Der Berufsstand hat sehr positiv auf das Angebot reagiert. Weitere rund 103 Millionen Euro sind am 11. Dezember als Ausgleichszulage in sogenannte benachteiligte Gebiete Bayerns geflossen. Mit der Ausgleichszulage wird ein Beitrag zum Fortführen der Landwirtschaft unter ungünstigen Standortbedingungen geleistet. Das dient auch dem Erhalt der Kulturlandschaft.
Fast zeitgleich sind am 13. Dezember etwa 1,3 Millionen Euro als Ausgleich für die eingeschränkte Bewirtschaftung an Gewässern bereitgestellt worden. Seit August 2019 ist es verboten, natürliche oder naturnahe Bereiche entlang von fließenden oder stehenden Gewässern garten- oder ackerbaulich zu nutzen. Dies gilt in einer Breite von mindestens fünf Metern ab der Uferlinie. Diese Regelung wurde im Nachgang an das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ eingeführt. Für diese Einschränkung erhalten Landwirte einen finanziellen Ausgleich.
Bericht: Bayerisches Landwirtschaftsministerium – Foto: Hötzelsperger