Kirche

Erzdiözese feiert das Heilige Jahr 2025

Veröffentlicht von Toni Hötzelsperger

Im Erzbistum München und Freising finden zum Heiligen Jahr 2025, das unter dem Leitwort „Pilger der Hoffnung“ steht, unter anderem Gottesdienste und Wallfahrten statt. Zudem gibt es besondere Pilgerstätten. Das von Papst Franziskus ausgerufene und an Heiligabend von ihm eröffnete Jubeljahr soll nicht nur in Rom, sondern in den Ortskirchen auf der ganzen Welt begangen werden. Kardinal Reinhard Marx feiert zum Auftakt für das Heilige Jahr im Erzbistum ein Pontifikalamt am Dienstag, 31. Dezember, um 17 Uhr im Münchner Liebfrauendom. Neben dem Liebfrauendom hat der Erzbischof von München und Freising zudem sechs weitere „Jubiläumskirchen“ benannt, zu deren Besuch die Gläubigen besonders eingeladen sind: die Jesuitenkirche St. Michael in der Münchner Fußgängerzone und die Basilika Heilig Kreuz in Scheyern (Landkreis Pfaffenhofen) sowie die Wallfahrtskirchen Maria Eich in Planegg (Landkreis München), Maria Birkenstein in Fischbachau (Landkreis Miesbach), Maria Eck in Siegsdorf (Landkreis Traunstein) und Maria Birnbaum in Sielenbach (Landkreis Aichach-Friedberg).

Eine Pilgerreise nach Rom bieten der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) München und Freising und die Stabsstelle Berufungspastoral des Erzbischöflichen Ordinariats an. Die Wallfahrt führt junge Erwachsene zwischen 18 und 30 Jahren von 27. Juli bis 3. August 2025 zum Jubiläum der Jugend, zu dem im Rahmen des Heiligen Jahres junge Menschen aus aller Welt eingeladen sind. Näheres dazu ist unter www.bdkj.org/aktionen/fahrt-zum-heiligen-jahr/ online zu finden, bis Ende Januar ist die Anmeldung möglich. Auch eine allgemeine Wallfahrt in die Heilige Stadt für Gläubige aus dem Erzbistum ist in Planung. Das Bayerische Pilgerbüro bietet ebenso Pilgerreisen nach Rom an. Informationen und Termine dazu sowie zu weiteren Gottesdiensten, Angeboten und Veranstaltungen werden im Laufe des Jahres auf der Internetseite www.erzbistum-muenchen.de/spiritualitaet/heiligesjahr2025 veröffentlicht.

Ein Heiliges Jahr oder Jubeljahr, lateinisch annus iubilaeus, wird seit vielen Jahrhunderten regulär alle 25 Jahre begangen. Zudem gibt es immer wieder auch außerordentliche Jubeljahre, wie zuletzt das als „Jahr der Barmherzigkeit“ ausgerufene Heilige Jahr 2016. Grundlegende Elemente der Heiligen Jahre sind traditionell Wallfahrten, das Durchschreiten Heiliger Pforten sowie die Gewährung des Ablasses. Dabei steht die Praxis der Ablassgewährung für Umkehr und Buße, und will einem persönlichen Neubeginn und einer Vertiefung der Beziehung zu Gott dienen. Auch das symbolische Durchschreiten Heiliger Pforten steht in diesem Kontext. In den Jubiläumskirchen im Erzbistum sind die Gläubigen in besonderer Weise zu Akten der Umkehr wie dem Empfang des Bußsakraments und zum Gebet eingeladen.

Im Jahr 1300 rief Papst Bonifaz VIII. das erste Heilige Jahr aus, wenngleich dieser Begriff noch nicht benutzt wurde. Bonifaz VIII. legte fest, es soll alle 100 Jahre ein besonderes Jahr geben, schon bald folgten Änderungen auf einen Abstand von 50 und 33 Jahren. Seit 1450 wird ein Jubeljahr alle 25 Jahre gefeiert, Papst Paul II. legte 1470 den Vierteljahrhundertrhythmus formal fest. Die Stadt Rom rechnet zum Heiligen Jahr 2025 mit 45 Millionen Besucherinnen und Besuchern. (hor/glx)

Bericht: Erzbischöfliches Ordinariat – Archiv-Foto: Hötzelsperger – Marien-Wallfahrtsort Birkenstein

 


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Toni Hötzelsperger

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