Wegen anhaltend hoher Waldbrandgefahr im nördlichen Oberbayern hat die Regierung von Oberbayern die Luftbeobachtung für die Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen a.d.Ilm vom Donnerstag, 30. Juli 2020 bis einschließlich Samstag, 1. August 2020 angeordnet. Dies geschieht in Abstimmung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen a.d.Ilm, das für ganz Oberbayern zuständig ist. Der Flieger startet von den Stützpunkten Eichstätt und Pfaffenhofen und erreicht von dort aus gefährdete Wälder in den betroffenen Landkreisen. Die Beobachtungsflüge finden einmal täglich jeweils nachmittags statt.
Aufgrund zunehmender Trockenheit weist der allgemeine Waldbrandgefahren-Index für Teile im nördlichen Oberbayern aktuell eine hohe Waldbrandgefahr aus (Stufe 4). Besonders gefährdet sind Wälder auf leichten sandigen Standorten mit geringem Bewuchs, sonnige Waldlichtungen und Waldränder.
Die Regierung von Oberbayern bittet dringend darum, folgende Warnhinweise zu beachten. Diese gelten auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind. Im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern davon sollen Sie
- kein Feuer oder offenes Licht anzünden oder betreiben,
- keine offenen Feuerstätten errichten oder betreiben,
- keine Bodendecken abbrennen und keine Pflanzen oder Pflanzenreste flächenweise absengen,
- keine brennenden oder glimmenden Sachen wegwerfen und nicht rauchen.
Die Luftbeobachtung ist eine vorbeugende Maßnahme der Waldbrandbekämpfung. Die Regierung von Oberbayern trägt die tatsächlichen Einsatzkosten für Einsätze der Luftbeobachtung im Katastrophenschutz aus Mitteln des Katastrophenschutzfonds. Die Flugbereitschaft Oberbayern der Luftrettungsstaffel Bayern e.V. stellt die ehrenamtlichen Piloten. Die ausgebildeten amtlichen Luftbeobachter sind in der Regel Bedienstete der Katastrophenschutzbehörden oder Forstbehörden vor Ort. Weitere Informationen sind im Internet abrufbar unter www.lrst.de.
Luftbeobachtung im nördlichen Oberbayern
Wegen anhaltend hoher Waldbrandgefahr im nördlichen Oberbayern hat die Regierung von Oberbayern die Luftbeobachtung für die Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen a.d.Ilm vom heutigen Donnerstag, 30. Juli 2020 bis einschließlich Samstag, 1. August 2020 angeordnet. Dies geschieht in Abstimmung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen a.d.Ilm, das für ganz Oberbayern zuständig ist. Der Flieger startet von den Stützpunkten Eichstätt und Pfaffenhofen und erreicht von dort aus gefährdete Wälder in den betroffenen Landkreisen. Die Beobachtungsflüge finden einmal täglich jeweils nachmittags statt.
Aufgrund zunehmender Trockenheit weist der allgemeine Waldbrandgefahren-Index für Teile im nördlichen Oberbayern aktuell eine hohe Waldbrandgefahr aus (Stufe 4). Besonders gefährdet sind Wälder auf leichten sandigen Standorten mit geringem Bewuchs, sonnige Waldlichtungen und Waldränder.
Die Regierung von Oberbayern bittet dringend darum, folgende Warnhinweise zu beachten. Diese gelten auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind. Im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern davon sollen Sie
- kein Feuer oder offenes Licht anzünden oder betreiben,
- keine offenen Feuerstätten errichten oder betreiben,
- keine Bodendecken abbrennen und keine Pflanzen oder Pflanzenreste flächenweise absengen,
- keine brennenden oder glimmenden Sachen wegwerfen und nicht rauchen.
Die Luftbeobachtung ist eine vorbeugende Maßnahme der Waldbrandbekämpfung. Die Regierung von Oberbayern trägt die tatsächlichen Einsatzkosten für Einsätze der Luftbeobachtung im Katastrophenschutz aus Mitteln des Katastrophenschutzfonds. Die Flugbereitschaft Oberbayern der Luftrettungsstaffel Bayern e.V. stellt die ehrenamtlichen Piloten. Die ausgebildeten amtlichen Luftbeobachter sind in der Regel Bedienstete der Katastrophenschutzbehörden oder Forstbehörden vor Ort. Weitere Informationen sind im Internet abrufbar unter www.lrst.de.