Mit sofortiger Wirkung hat das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim am 30.08.2021 die Abkochverfügung, die im Zusammenhang mit der Trinkwasserverunreinigung beim Wasserbeschaffungsverband Degerndorf am 23.08.2021 erlassen wurde, aufgehoben.
Nachdem die Versorgungsnetze bei den betroffenen Wasserwerken der jeweiligen Gemeinden ausreichend mit Chlor desinfiziert wurden, bittet der Wasserbeschaffungsverband Degerndorf die Wasserabnehmer in den betroffenen Gemeinden und Ortsteilen, auch ihre Hausinstallation gründlich zu spülen. Dies gilt vor allen Dingen auch für wenig genutzte Zapfstellen sowie Haus-/ und Wohnungsinstallationen von Zweit- oder Ferienwohnungen.
In den nächsten Tagen werden die Versorgungsnetze auch weiter vorsorglich gechlort.
Die Chlorung ist ein nach der Trinkwasserverordnung zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von Trinkwasser. Bei den gemäß Trinkwasserverordnung zugelassenen Konzentrationen von 0,1 bis 0,3mg Chlor/Liter Wasser ist mit keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.
Auch für die Zubereitung von Babynahrung ist gechlortes Wasser unbedenklich.
Durch das Chloren auftretende Geschmacks- und Geruchsveränderungen können sich nach wenigen Minuten des Abkochens verflüchtigen.
Der Wasserbeschaffungsverband Degerndorf und die weiterverteilenden Wasserwerke der Gemeinden Brannenburg, Raubling und Flintsbach bedanken sich für das entgegengebrachte Verständnis.
Bei Fragen stehen die Wasserwerke gerne zur Verfügung.
Bericht: www.landkreis-rosenheim.de
Foto: Andrea Major