Am Donnerstag findet im Bundeslandwirtschaftsministerium ein Düngegipfel statt. „Bei der Fortschreibung des Düngerechts sind praxistaugliche Regelungen nötig“, fordert Stefan Köhler, Umweltpräsident des Bayerischen Bauernverbandes. Der Fokus auf die Themen Nitrat und Ammoniak dürfe nicht dazu führen, dass Ertragssicherung, der Klimaschutz, Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes oder die Befahrbarkeit von Feldern und Wiesen aus dem Blick geraten. „Es kann und darf nicht sein, dass der Gesetzgeber sich bei neuen Regeln nur auf einen Aspekt stürzt und der Landwirt mit zum Teil absurden Regeln und dem Gefühl alleine gelassen wird, durch seine ganz normale Arbeit bereits mit einem Bein im Gefängnis zu stehen. Schlicht, weil es in der Praxis nicht mehr gelingt, widersprüchliche Regelungen aufzulösen“, mahnt Köhler. Das künftige Düngerecht müsse sich daher 1:1 an den EU-Vorgaben orientieren und dürfe Bauernhöfe nicht vor unlösbare Probleme stellen.
Nach aktuellen Plänen sollen in nitratsensiblen Gebieten von der Nordsee bis zur Zugspitze pauschale und einheitliche Verbote gelten. Das geplante Verbot der Sommerdüngung konterkariert Erosionsschutzmaßnahmen, mindert Erträge und würde den Rapsanbau aus nitratsensiblen Gebieten verdrängen. Dabei ist die Wirkung solcher pauschalen Maßnahmen für den Gewässerschutz wegen ganz unterschiedlicher naturräumlicher und agrarstruktureller Bedingungen fraglich. Gespräche der deutschen Bauernverbände mit der EU-Kommission zeigen, dass z. B. auch die diskutierte Mangelernährung der Pflanzen mit zwanzig Prozent unter dem errechneten Bedarf keineswegs von Brüssel gefordert wird. „Bund und Länder müssen deshalb andere zielführendere Regelungen finden“, sagt Köhler. „Dabei sollten auch die positiven Erfahrungen im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen und Kooperationen mit den Wasserversorgern einbezogen werden. Effizient und gewässerschonend wirtschaftende Betriebe müssen von den Verschärfungen ausgenommen bleiben.“
Bei der Ausweisung der nitratsensiblen Gebiete zeigt sich zudem, dass das bisherige System der Wasserrahmenrichtlinie nicht als Grundlage geeignet ist. Die Wasserrahmenrichtlinie erfasst alle Verursacher von Gewässereinträgen. Zur Umsetzung der Düngeverordnung müssen die Messstellen auf den Einfluss der Landwirtschaft hin überprüft werden. In der Düngeverordnung muss deshalb die Grundlage für eine differenzierte Abgrenzung der nitratsensiblen Gebiete geschaffen werden. Zudem muss eine innerbetriebliche Verwertung von Wirtschaftsdünger möglich sein und Bürokratie auf das Notwendigste begrenzt werden. Die über EU-Vorgaben hinausgehende Stoffstrombilanz muss gestrichen werden oder auf begründete Fälle begrenzt bleiben.
Bericht und Foto: Bayerischer Bauernverband