Sport

DAV: Nachhaltige Mountainbike-Konzepte

In dem vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz geförderten Projekt geht es darum, in den Modellregionen Bad-Tölz Wolfratshausen und Oberallgäu nachhaltige Mountainbike-Konzepte zu erarbeiten und umzusetzen, um die konfliktfreie Ausübung des Sports zu erreichen.

Projektziele

Das Projekt beinhaltet eine Bandbreite an Zielen, von Aufklärung bis hin zur Besucherlenkung, die dabei helfen sollen, den Mountainbikesport als sozial- und naturverträglich zu etablieren und somit die zukünftige Ausübung des Sports zu gewährleisten. Dabei steht als oberstes Ziel, eine Atmosphäre des verständnisvollen Miteinanders und Respekts unter allen Beteiligten vor Ort zu erzeugen und eine Diskussion auf Augenhöhe stattfinden zu lassen. Dies geschieht durch einen partizipativen Dialogprozess, der in Form von Runden Tischen in den Regionen geführt wird.

Wie sich in den Gesprächen mit den verschiedenen Interessensvertretern gezeigt hat, stellt das Thema „Haftung“ einen Brennpunkt dar. Somit wurde beim letzten runden Tisch das Thema „Haftung“ aufgegriffen und näher behandelt. Hier wurde gezeigt, dass die Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen nur für atypische Gefahren besteht. Das Haftungsrisiko kann durch die richtige und einheitliche Beschilderung, welche vor atypischen Gefahren warnt, erheblich gesenkt werden. Die hierfür notwendige Beschilderung wird sowohl im Projekt als auch in dem Projekt der Allgäu GmbH von den Projektträgern bereitgestellt. Die geforderte Grundstückseigentümerentlastung kann im Zuge der vertraglichen Haftungsübernahme seitens der Kommunen oder Vereine erfolgen. Die Versicherungskammer Bayern (VKB) bietet hier den Kommunen mit der erweiterten Kommunalen Haftpflichtversicherung eine kostengünstige Versicherung an.

Eine ausführliche Zusammenfassung hierzu kann im Leitfaden Haftung und Recht Mountainbike des DAV‘s nachgelesen werden. Eine gedruckte Variante ist auf Nachfrage erhältlich.

MTB Spielarten

Die Zahlen des Instituts für Demoskopie Allensbach (2019) zeigen, dass in Deutschland mehr Einwohner häufig mit dem MTB unterwegs sind, als Fußball spielen (Vgl. 3,17 Mio Fußball; 3,74 Mio MTB und 7,01 Mio Wandern). Dies zeigt zum einen die Notwendigkeit, offizielle Angebote zu konzeptionieren. Zum anderen aber auch, dass Mountainbiken keine Randsportart ist, sondern zum Breitensport geworden ist und sich quer durch die Gesellschaft und deren Altersstrukturen zieht.

Seit der Erfindung des Mountainbikes hat der Sport im Zuge der Entwicklung eine Diversifizierung erlebt. Deshalb können Mountainbiker*innen in vier Kategorien eingeteilt werden, die sich aus folgenden Unterarten ergeben.

  • Trail (Allmountain und Enduro (AMEN (All Mountain und Enduro))
  • Tour
  • Cross Country
  • Downhill (Freeride und Downhill (FRoDHo)

Die Verteilung der MTB Spielarten kann in Abb.1 eingesehen werden, wobei Trail mit fast 60% die größte Spielart darstellt (Daten Mountainbiketourismusforum Deutschland, 2018).

Die Motivation und Bedürfnisse der beiden größten MTB Spielarten, Tour und Trail, sind unterschiedlich, jedoch verbindet sie auch viel. Alle Mountainbiker wollen die Natur erleben und stellen dieses Erlebnis an erste Stelle. Tourenfahrer*innen legen Wert auf gute Beschilderung, da sie große Distanzen auf breiten, einfach zu befahrenden Forstwegen zurücklegen. Trailfahrer*innen möchten auch das Naturerlebnis erleben, legen den Fokus in der Abfahrt auf schmale, naturbelassene und herausfordernde Wege (single trails). Sie erarbeiten sich die Abfahrt durch einen Aufstieg aus Muskelkraft. Aufstiegsanlagen und präparierte Strecken sind nicht im Fokus der Trailfahrer.

Beschilderung

Das Thema Beschilderung wurde im Sinne der Haftungsrisikoreduzierung angesprochen, dient jedoch auch der Besucherlenkung und Kanalisierung. In der Region hat sich infolge der Grenznähe und dem MTB Projekt der Allgäu GmbH das Beschilderungssystem des Tiroler Lands als Vorbild herauskristallisiert. Es handelt sich um ein bekanntes, etabliertes Konzept, welches mit kleinen Anpassungen auch im Allgäu umgesetzt werden kann. Zu diesen Vorteilen zählt:

  • Grenzüberschreitendes, einheitliches Beschilderungssystem
  • Zusatzschilder, die auf atypische Gefahren hinweisen (siehe Abb.2) à Haftungsrisikoreduzierung
  • Verhaltensregelschild am Routenausgang
  • Zweisprachig
  • Farbliche Unterscheidung der Schilder für Trail und Tour

Die farbliche Unterscheidung der Schilder Tour und Trail ermöglicht es zwischen der konditionellen Schwierigkeit, die bei Tourenfahren als ausschlaggebendes Kriterium angeben wird, und der fahrtechnischen Schwierigkeit, die beim Trailfahren angegeben wird, zu unterscheiden. Damit wird die Selbsteinschätzung der Trailfahrer erleichtert, das Unfallrisiko gesenkt und eine zielgruppenspezifische Lenkung ermöglicht.

Kein „Trail“ Angebot

Kommunen und Tourismusverbände im Oberallgäu haben ein flächendeckendes Angebot für die MTB Spielart „Tour“ geschaffen. Für die MTB Spielart „Trail“ besteht aktuell jedoch kein offizielles Angebot im Landkreis. Im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen besteht weder für „Tour“ noch für die die MTB Disziplin „Trail“ ein Angebot. Folglich haben sich inoffizielle Angebote auf diversen Onlineplattformen etabliert.

Bericht und Foto: Almwirtschaftlicher Verein Oberbayern


Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

1 Kommentar

  • Vielen Dank für den vielschichtigen Artikel.

    Ein Kommentar bzgl dem Thema Haftung: Es muss doch jeder auf dem Rad selbst beurteilen was er kann oder nicht – ganz analog zum Wandern, bei dem es ja auch sämtliche Schwierigkeitsgrade gibt . Eine Beschilderung kann helfen ungeplante bzw für unbedarfte gefährliche Situationen zu vermeiden und Risiken zu minimieren aber solange keine atypischen Gefahren vorhanden sind ist das Thema Haftung doch kein Thema, oder verstehe ich hier die Gesetzeslage und aktuelle Rechtssprechung falsch? Mir ist kein Fall bekannt bei dem ein Grundstückbesitzer belangt wurde.

    Beschilderungen und spezielle Angebote für Nutzerlenkung (wenn attraktiv genug) sind natürlich sinnvoll um Hotspots zu entzerren. Ansonsten ist doch alles bzgl Betretungsrecht im bayerischen Naturschutzgesetz im Teil beschriebene und wurde vor Gericht auch immer so bestätigt: Das Fahren auf geeignete Wege (Situativ abhängig passend zu den eigenen Fähigkeiten) ist zulässig ; dem Fußgänger gebührt Vorrang

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