COVID-19-Lagebericht
Der vorliegende Lagebericht soll die aktuelle Situation in Stadt und Landkreis Rosenheim zu Erkrankungen mit dem neuartigen Coronavirus (COVID-19) widerspiegeln. Die Daten beruhen auf den Meldedaten nach dem Infektionsschutzgesetz bis zum 29.4.2020 (Stand: 24:00 Uhr). Aufgrund von Aktualisierungen kann es zu Veränderungen kommen.
Aktuelle Empfehlungen:
Das Gesundheitsamt Rosenheim empfiehlt weiterhin ausdrücklich, sich an die Ausgangsbeschränkungen zu halten, um eine weitere Ausbreitung der Erkrankung zu verhindern. Nachdem zum 27.04. die Schulen teilweise wiedergeöffnet haben, sind die Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen insbesondere wichtig für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte innerhalb und außerhalb des Schulgebäudes. „Jede engere Begegnung mit einem anderen Menschen birgt im Moment die Gefahr einer Übertragung von SARS-CoV-2. Dies gilt auch im Kontakt mit Menschen, die bisher keine Symptome zeigen“, sagt der Leiter des Gesundheitsamtes Dr. Wolfgang Hierl. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist aus seiner Sicht eine Möglichkeit, die Infektionsgefahr zu reduzieren, da hierdurch eine Übertragung unwahrscheinlicher wird.
Generell gilt, „jegliche Ausfertigung einer Mund-Nasen-Bedeckung, wie selbstgenähte Masken, Halstücher oder Schals, die durch einfaches Festbinden am Hinterkopf einen enganliegenden Halt über Mund und Nase gewährleisten, sind für die Bürgerinnen und Bürger geeignet“. Zudem weist der Leiter des Gesundheitsamtes Rosenheim darauf hin, dass nach dem Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung die Hände gründlich mit Seife zu waschen sind. Die Bedeckung selbst sollte am besten sofort bei 60 Grad bis 95 Grad in der Waschmaschine gewaschen werden.
Fallzahlenentwicklung:
Am 29.4 wurden dem Gesundheitsamt 17 neue Fälle gemeldet, so dass bisher insgesamt 2477 Fälle von COVID-19 in Stadt und Landkreis Rosenheim aufgetreten sind. Mittlerweile wurde bei mindestens 1062 Personen eine Genesung dokumentiert. 147 Personen sind bis zu diesem Zeitpunkt an der Erkrankung gestorben. Von den Verstorbenen waren 6 Personen unter 60 Jahren. Mehr als die Hälfte waren über 82 Jahre alt. 279 COVID-19-Patienten werden aktuell in Stadt und Landkreis Rosenheim stationär behandelt. Hiervon befinden sich 39 Patienten auf einer Intensivstation.
Da aktuell keine exponentielle Entwicklung mehr vorliegt, ist die Zahl der in den jeweils letzten 7 Tage aufgetretenen Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner der Verdoppelungszeit vorzuziehen. Seit dem 6.4. sinkt die Zahl der Neuerkrankungen der jeweils letzten 7 Tage. „Aus den Daten ergibt sich, dass sich der Trend der abnehmenden Fallzahlen und die Unterbrechung der Infektionsketten verstetigt hat.“, so Dr. Wolfgang Hierl, Leiter des Gesundheitsamtes Rosenheim.
Verteilung der Gesamtzahl der Fälle und der Genesenen auf die Gemeinde:
Bei der berichteten Verteilung der Fälle auf die Gemeinden kann es durch festgestellte Ausbrüche z.B. in Pflegeeinrichtung zu einer deutlich höheren Fallzahl kommen als in umliegenden Gemeinden. Im Rahmen von Reihenuntersuchungen werden hier Fälle entdeckt, die in anderen Gebieten nicht entdeckt wurden, so dass die Fallzahlen kein Abbild der Erkrankungen in der Bevölkerung darstellen. Hierbei werden auch Personen positiv getestet, die einen Verlauf ohne Symptome zeigen. Zusätzlich kann das Testverhalten zu regionalen Unterschieden führen. Deshalb kann man im Moment keine Rückschlüsse auf eine höhere oder niedrigere Gefahr in den unterschiedlichen Gemeinden ziehen.
* Bei einer Fallzahl kleiner 5 erfolgt aus Datenschutzgründen keine Auswertung der Genesenen.
Kontaktpersonen:
Seit dem 14.04.2020 übernehmen die Gemeinden einen Teil der Kontaktpersonennachverfolgung. Die Gemeinden stellen dann umfassende Ermittlungen an, um die Kontaktpersonen der Erkrankungsfälle darauf aufmerksam zu machen, dass sie sich angesteckt haben können und in der Folge ein Erkrankungsrisiko besteht. Sie befinden sich zu überwiegendem Teil in 14-tägiger häuslicher Quarantäne.
Durch die am 16.04.2020 aktualisierte Allgemeinverfügung in Stadt und Landkreis Rosenheim wird für alle bestätigten Fälle und deren engen Kontaktpersonen der Kategorie I eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Eine mündliche oder schriftliche Anordnung durch die Kreisverwaltungsbehörde ist dadurch nicht mehr notwendig.
Weitere Berichte zur Situation in Bayern und Deutschland finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Robert Koch-Instituts:
https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/index.htm
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html