Seit Montag sind Anmeldungen für den Corona-Sonderfonds für Messen und Ausstellungen möglich. Unternehmen können sich registrieren, um Entschädigungen für zukünftige, behördlich abgesagte gewerbliche Messen und Ausstellungen zu beantragen. Insgesamt stehen bundesweit bis zu 600 Millionen Euro zur Verfügung. Abgesichert werden im Einzelfall 80 Prozent des entstandenen Schadens, bis zu 8 Millionen Euro je Veranstaltung.
Erstattungsfähig sind u.a. Miet- und Pachtkosten für Veranstaltungsstätten, mobile Infrastruktur und veranstaltungsbezogene Kosten für Personal, Marketing und Kommunikation. Voraussetzung ist die Absage der gesamten Veranstaltung bis September 2022 infolge eines staatlichen oder regionalen Verbots. Einbußen durch Teilausfälle oder Reduzierung der Teilnehmerzahl sind nicht abgesichert. Die Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums geht zurück auf einen vom Bayerischen Wirtschaftsministerium initiierten Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Der Standort Bayern lebt von einer starken Messewirtschaft. Ich freue mich deshalb sehr, dass der Bund endlich meinen Vorschlag über einen eigenen Corona-Ausfallfonds für Messen angenommen hat. Damit schaffen wir Planungssicherheit und Perspektiven bei Veranstaltern und Ausstellern.“ Anträge können nach Eintreten der Absage innerhalb von drei Monaten nach dem geplanten Durchführungsdatum der Veranstaltung, spätestens bis zum 15. November 2022, gestellt werden. Die Einreichung muss über einen prüfenden Dritten (z. B. Steuerberater) erfolgen. Bewilligungsstelle ist die mit der Abwicklung von Förderprogrammen bestens vertraute IHK für München und Oberbayern.
Veranstaltungen können online registriert werden unter: www.sonderfonds-messe.de.
Bericht: Bayerisches Wirtschaftsministerium
Archiv-Foto: Hötzelsperger – Rosenheimer Messe 2008 mit Stand UadB