Die Landeshauptstadt München weist alle Münchner*innen, die sich aufgrund einer SARS-CoV-2 Infektion in Isolation befinden, darauf hin, dass die Isolationspflicht aufgrund einer Ankündigung des Freistaates ab dem 16. November 2022 aufgehoben ist.
Danach ist zu beachten, dass außerhalb der eigenen Wohnung von infizierten Personen ab 6 Jahren verpflichtend eine Maske (mindestens medizinischer Mund-Nasen-Schutz, besser FFP-2-Maske) zu tragen ist. Die Maskenpflicht gilt nicht in der eigenen Wohnung, sie gilt nicht im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, oder in Innenräumen, in denen sich keine anderen Personen aufhalten. Zudem sind Tätigkeits- und Betretungsverbote in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen sowie in Gemeinschaftsunterkünften zu beachten. Sämtliche Schutzmaßnahmen für Infizierte gelten für mindestens fünf Tage, zusätzlich muss mindestens zwei Tage Symptomfreiheit bestanden haben. Auch bei anhaltenden Symptomen enden sie spätestens nach zehn Tagen.
Dr. Susanne Herrmann, stellvertretende Gesundheitsreferentin: „Bitte gehen Sie verantwortungsvoll mit der neuen Situation um und halten Sie sich an die Schutzmaßnahmen. Wenn Sie krank sind, bleiben Sie bitte zu Hause. Sie schützen damit andere vor Ansteckungen und tragen dazu bei, dass die Lockerung der Maßnahmen dauerhaft aufrecht erhalten werden kann.“
Für Fragen stehen Mitarbeiter*innen des Gesundheitsreferates montags bis freitags von 8 bis 18 unter Telefon 233 96650 zur Verfügung.
Bericht: Presse- und Informationsamt der Landeshauptstadt München – Foto: Hötzelsperger