Für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag können Wahlberechtigte ihre Stimme entweder im Wahllokal oder per Brief abgeben. Eine besondere Form der Briefwahl stellt die „Briefwahl an Ort und Stelle“ der zuständigen Gemeindebehörde dar, bei der die Briefwahlunterlagen abgeholt werden.
Spätestens bis zum 5. September bekommen die Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigungen von den Gemeinden zugesandt. Sie gibt Aufschluss darüber, in welchem Wahllokal des Wahlbezirks eine Stimmabgabe am Wahltag, dem 26. September 2021 – zwischen 8 Uhr und 18 Uhr – möglich ist. Zudem zeigt sie den Weg zur Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen bei der zuständigen Gemeindebehörde auf.
Wahlberechtigten, die den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Gemeindebehörde abholen, soll Gelegenheit gegeben werden, die Briefwahl in diesen Räumlichkeiten auszuüben. Grundsätzlich sollte dies ohne vorherige Terminabsprache zu den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Sprechzeiten möglich sein. Bei der „Briefwahl an Ort und Stelle“ ist selbstverständlich eine unbeobachtete Stimmabgabe sichergestellt. Die Wahlbriefe werden bei der Gemeindebehörde sicher unter Verschluss gehalten und erst am Wahltag an den zuständigen Briefwahlvorstand zur Stimmauszählung übergeben. Beispielsweise stehen für die „Briefwahl an Ort und Stelle“ bei der Stadt Fürth Wahltische bei der Ausgabestelle der Briefwahlunterlagen zur Verfügung. Die verschlossenen Wahlbriefumschläge können in eine bereitgestellte Wahlurne eingelegt werden.
Foto: Karin Wunsam