Bohrproben zeigen, wo das Wasser fließt – Bruckmühl muss neues Trinkwasserschutzgebiet ausweisen
Eine sichere Trinkwasserversorgung und Schutz vor Hochwasser haben – hat nicht erst angesichts der jüngsten Unwetterkatastrophe – höchste Priorität. Das Hochwasserrückhaltebecken in Feldolling soll hier künftig einen großen Beitrag gegen Überschwemmungen leisten. Doch bis dahin musste -wie berichtet – ein neuer Trinkwasserbrunnen in Götting errichtet werden, um die Trinkwasserversorgung Bruckmühls sicherzustellen. Zudem muss, da das Wasserrecht an den Brunnen Vagen I und II ausgelaufen ist, jetzt ein neues Trinkwasserschutzgebiet im Bereich der beiden Bruckmühler Brunnen Vagen I und II nahe dem Rückhaltebecken ausgewiesen werden. Die ersten Schritte laufen aktuell dafür.
„Die Größe und Lage der engen Schutzzonen II und III wird nach den örtlichen hydrogeologischen Verhältnissen im Einzelfall festgelegt. Die Zone III dient dem Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor chemischen oder radioaktiven Verunreinigungen“, erklärt Moritz Pröckl, Leiters des Bruckmühler Wasserwerks. In der engeren Schutzzone (Zone II) wiederum soll eine bakterielle Verunreinigung verhindert werden. Der Fassungsbereich (Zone I) soll zusätzlich vor unmittelbaren Gefahren schützen. Derzeit wird anhand von drei Bohrpunkten die aktuelle Fließrichtung des Wassers ermittelt. Dies wird, um aussagekräftige Informationen und Daten einige Monate dauern. „Wir sind hinsichtlich des Trinkwasserschutzgebiets mit Anliegern beziehungsweise Grundstücksbesitzern in Kontakt und stehen im Informationsaustausch“, so Bruckmühls Bürgermeister Richard Richter. Jetzt müssten aber erst einmal die fundierten Daten für das Schutzgebiet gemessen und erhoben werden.
Die Festsetzung von Trinkwasserschutzgebieten bedeutet nicht Gewässerschutz erster und zweiter Ordnung, sondern ist ein Instrument, Restrisiken weiter zu vermindern bzw. durch Verbot bestimmter Handlungen ganz auszuschließen. Schutzgebiete werden in der Regel in verschiedene Zonen gegliedert, für die graduell abgestufte Beschränkungen oder Verbote gelten, ausgehend vom Fassungsbereich über die engere zur weiteren Schutzzone, die zuweilen nochmals untergliedert ist (siehe Kasten). Bisher hatte der Markt Bruckmühl die Brunnen nahe dem Rückhaltebecken als Hauptlieferant genutzt. Diese Aufgabe übernimmt – wie berichtet – nun der Göttinger Brunnen. Vagen I und II befinden sich seit Ende 2020 aufgrund der Baumaßnahmen für das Rückhaltebecken nicht mehr am Netz. Die Brunnen werden aber in der Reserve gehalten. Lösgelöst davon: die Versorgung der Kommune durch den Wasserbeschaffungsverband Högling-Bruckmühl (WBV). 56 Kilometer Hauptleitung und 880 Hausanschlüsse betreut der WBV aktuell in Bruckmühl. Das gemeindliche Wasserwerk Bruckmühl betreut 118 Kilometer Hauptleitungen sowie 90 Kilometer an Hausanschlussleitungen.
Das Trinkwasser im Versorgungsgebiet des Wasserwerks Bruckmühl hat eine Gesamthärte von 20,1° dH (deutsche Härte), nach dem Waschmittelgesetz Bereich 3 – hart. Der tägliche Wasserverbrauch n der gemeindlichen Versorgung liegt zwischen 2.000 und 3.500 Kubikmetern. Der jährliche Wasserverbrauch im gesamten Gemeindegebiet (inklusive Versorgungsgebiet des Wasserverbandes Högling-Bruckmühl) ist bei circa einer Million Kubikmeter .
KASTEN
Zone I – Fassungsbereich |
Zone II – Engere Schutzzone | Zone III – Weitere Schutzzone |
Schutz der Trinkwassergewinnungsanlagen und ihrer unmittelbaren Umgebung vor jeglichen Verunreinigungen und Beeinträchtigungen | Schutz vor Verunreinigungen durch pathogene Mikroorganismen (zum Beispiel Bakterien, Viren und Wurmeier), die bei geringer Fließdauer und -strecke zur Trinkwassergewinnungsanlage gefährlich sind | Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder nur schwer abbaubaren chemischen oder radioaktiven Verunreinigungen |
Mindestens 10 Meter allseitig um einen Brunnen, bei Quellen mindestens 20 Meter in Richtung des ankommenden Grundwassers, bei Karstgrundwasser mindestens 30 Meter | Von der Grenze der Zone I bis zu einer Linie, von der aus das genutzte Grundwasser eine Verweildauer von mindestens 50 Tagen bis zum Eintreffen in der Trinkwassergewinnungsanlage hat | Von der Grenze der Zone II bis zur Grenze des unterirdischen Einzugsgebietes der Fassungsanlage |
Foto & Text: Markt Bruckmühl