Brauchtum

Böller und Kanonen in Kirchberg

Veröffentlicht von Toni Hötzelsperger

Ein Beitrag von Hans Kronseder – Mit dem Kanonenfest wurden die Feierlichkeiten eröffnet – Die Krieger- und Soldatenkameradschaft Kirchberg feierte ihr 100-jähriges Bestehen

Kirchberg. Am Freitagabend, 28. Juni wurden die 100-jährigen Geründungsfeierlichkeiten  der Krieger- und Soldatenkameradschaft Kirchberg mit einer sehr alten Tradition mit einem Kanonenfest eröffnet. Dazu waren zum Gründungsjubiläum die umliegenden Schussmeister mit ihren jeweiligen Vorder- und Hinterladerstandböllern der Krieger- und Soldatenkameradschaften der Einladung wie Steinkirchen, Holzlandböllerschützenkanone „Walburga“, Hoizhauskanone Steinkirchen, Burgharting, Vilsgemeinde Taufkirchen und die Holzlandböllergruppe Steinkirchen mit ihrem Schussmeister Hans Ertl der Einladung gefolgt. Eingang begrüßte der Schirmherr Bürgermeister Dieter Neumaier die anwesende Schöllerschützenschar und wünschte allen Teilnehmer ein verletzungsfeies Schießen und „Gut Schuss“. Bernhard Bicker übernahm die Vorstellung der jeweiligen anwesenden Standböller. Den anfang machte der Jubelverein KSK Kirchberg mit ihrer „Salutkanone“, einem Kaliber von 40mm, Schwarzpulvermenge 30 Gramm und der Franz Eder ist seit 1996 der Kanonier; Gemeinde Steinkirchen hat eine Salutkanone mit einem Kaliber von 46 mm, Pulvermenge 80 Gramm und der Franz Jobst ist seit 2004 Kanonier; Holzland Böllerschützen-Salutkanone „Walburga“, mit einem Kaliber von 50mm, Pulvermenge 150 Gramm wird seit 1996 vom Kanonier Hans Voichtleitner betreut, Die Miniatur-Hoizhauskanone Steinkirchen mit einem Kaliber von 10mm, Pulvermenge 10 Gramm wird sein 2001 vom Kanonier

Anton Mesner betreut; Kriegerverein Burgharting Salutkanone, mit einem Kaliber 50mm, Pulvermenge 100 Gramm wird seit 25 Jahren vom Kanonier Konrad Heilmeier betreut; Krieger- und Soldatenkameradschaft Taufkirchen Salutkanone Kaliber 46mm, Pulvermenge 60 Gramm wird nun seit fünf Jahren vom Kanonier Norbert Saler betreut. Anschließend gab der Schussleiter Christian Wegmann die Schussfolge bekannt. Die einzelnen Kommandos vom leitendem Schussmeister lauteten: „Laden ist Pulver einfüllen, Verdämmen, Korken setzen und verdämmen, Fertigladen, Zündhütchensetzen, Achtung -Handböller hebt hoch an, „Feuer“. Als erstes feuerten die anwesenden Kanoniere nach ihrer Vorstellung ihren ersten Schuss aus ihre Standböllerkanone ab. Anschließend folgte ein gemeinsames Schießen zusammen mit den Handböllerschützen Steinkirchen. Geschossen wurde Einzeln, im Doppelschlag und mit einem gemeinsamen Salut, dem „Hoizland-Kracher“. Ein leises klopfen und Verdämmen ging durch die Schützenreihen, die sich in einem Feldweg  entlang aufgestellt hatten. Noch aus weiter Entfernung waren die Böllerschüsse und Kanonenschüsse zu hören, die dem Holzlandort Kirchberg in weißen Schwarzpulver-Qualm hüllten.“Versager“ mussten am Ende des Schießens gemeinsam abgeschossen werden. Böllern ist ein Jahrhunderte altes Brauchtum und als Teil des „Schützenwesens in Deutschland“ als immaterielles Kulturgut von der Deutschen UNESCO-Kommission anerkannt. Ursprünglich sollte es böse Geister vertreiben und zu besonderen Anlässen als gute Vorzeichen dienen. Besondere Anlässe stellen Hochzeiten, aber auch an Kriegervereins- und Schützenfesten dar. Des Weiteren stellt Böllern keine kriegerische Handlung dar. Aber auch bei Kriegs- oder Feuergefahr wurden die Böller genutzt, um Aufmerksam zu machen. Es gibt verschiedene Böller Arten: Handböller, Schaftböller, Standböller, Mörser, Vorderladerkanonen und Hinterladerkanonen Die Böllergeräte haben unterschiedliche Kaliberzahlen. Handböller zwischen 12mm – 24mm, Schaftböller zwischen 18mm und 40mm und Stand und Kanonen zwischen 20mm-80mm. Auch stellen Böller keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes dar, denn das Ziel des Böllerschießens ist es einen Knall zu erzeugen, nicht mit einem Projektil die Scheibe zu treffen. Böllergeräte zählen nicht zu den Waffen im Sinne des Waffengesetzes. Der Erwerb und der Umgang mit Böllerpulver unterliegen dem Sprengstoffrecht. Einschlägig ist das Sprengstoffgesetz Verordnungen. Jeder Böllerschütze muss für den Erwerb und Umgang mit Böllerpulver im Besitz einer gültigen Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz sein. Um die Erlaubnis beantragen zu können, ist ein Nachweis der Fachkunde in Form eines Fachkundezeugnisses erforderlich. Die Fachkunde erwirbt man durch die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Fachkundelehrgang Böllern. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, mit der die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung nachzuweisen ist. Zudem wird ein Bedürfnisnachweis benötigt. Das Bedürfnis wird in der Regel durch die Mitgliedschaft in einem Böller- oder Schützenverein begründet und vom Vereinsvorstand bescheinigt. Geböllert werden darf nur mit von einem staatlichen Beschussamt beschossenen Böllergeräten, für die eine gültige Beschussbescheinigung vorliegt. Alle fünf Jahre muss eine Wiederholungsprüfung erfolgen. Beim Umgang mit Böllerpulver ist die Sicherheit der Böllerschützen und der weiteren Anwesenden unbedingt zu gewährleisten. Jede erlaubnisinhabende Person ist dafür selbst verantwortlich und hat die entsprechenden Maßnahmen zu treffen. Jeder kann dazu beitragen, indem er die Sicherheitsempfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums kennt und beachtet. Dort sind neben grundsätzlichen Verhaltensregeln unter anderem Regelungen zu folgenden Punkten getroffen.

Bericht und Bilder: Hans Kronseder

-0363 Die Salutkanone „Walburga“ der Holzlandböllerschützen mit ihren beiden Kanonieren Franz Jobst und Hans Voitleitner (rechts)

-0366 Die teilnehmenden  Krieger- und Soldatenkameradschaften beim Kanonenfest von Miniatur bis zur schwersten Saltukanone war alles vertreten

-0398 Die Kanoniere wurden in weißen Schwarzpulver-Qualm gehüllt

-0405 Beim abfeuern ihrer jeweiligen Salutkanonen

-0408 Schussleiter Christian Wegmann beim jeweiligen Einzelschuss des Böllerschützen

-0434 Mit einem gemeinsamen Salut „Hoizland-Kracher“ wurde die Schießveranstaltung beendet.

Böllern ist ein Jahrhunderte altes Brauchtum und als Teil des „Schützenwesens in Deutschland“ als immaterielles Kulturgut von der Deutschen UNESCO-Kommission anerkannt. Ursprünglich sollte es böse Geister vertreiben und zu besonderen Anlässen als gute Vorzeichen dienen. Besondere Anlässe stellen Hochzeiten, aber auch an Kriegervereins- und Schützenfesten dar. Des Weiteren stellt Böllern keine kriegerische Handlung dar. Aber auch bei Kriegs- oder Feuergefahr wurden die Böller genutzt, um Aufmerksam zu machen. Es gibt verschiedene Böller Arten: Handböller, Schaftböller, Standböller, Mörser, Vorderladerkanonen und Hinterladerkanonen Die Böllergeräte haben unterschiedliche Kaliberzahlen. Handböller zwischen 12mm – 24mm, Schaftböller zwischen 18mm und 40mm und Stand und Kanonen zwischen 20mm-80mm. Auch stellen Böller keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes dar, denn das Ziel des Böllerschießens ist es einen Knall zu erzeugen, nicht mit einem Projektil die Scheibe zu treffen.

Böllergeräte zählen nicht zu den Waffen im Sinne des Waffengesetzes. Der Erwerb und der Umgang mit Böllerpulver unterliegen dem Sprengstoffrecht. Einschlägig ist das Sprengstoffgesetz Verordnungen. Jeder Böllerschütze muss für den Erwerb und Umgang mit Böllerpulver im Besitz einer gültigen Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz sein. Um die Erlaubnis beantragen zu können, ist ein Nachweis der Fachkunde in Form eines Fachkundezeugnisses erforderlich. Die Fachkunde erwirbt man durch die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Fachkundelehrgang Böllern. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, mit der die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung nachzuweisen ist. Zudem wird ein Bedürfnisnachweis benötigt. Das Bedürfnis wird in der Regel durch die Mitgliedschaft in einem Böller- oder Schützenverein begründet und vom Vereinsvorstand bescheinigt. Geböllert werden darf nur mit von einem staatlichen Beschussamt beschossenen Böllergeräten, für die eine gültige Beschussbescheinigung vorliegt. Alle fünf Jahre muss eine Wiederholungsprüfung erfolgen. Beim Umgang mit Böllerpulver ist die Sicherheit der Böllerschützen und der weiteren Anwesenden unbedingt zu gewährleisten. Jede erlaubnisinhabende Person ist dafür selbst verantwortlich und hat die entsprechenden Maßnahmen zu treffen. Jeder kann dazu beitragen, indem er die Sicherheitsempfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums kennt und beachtet. Dort sind neben grundsätzlichen Verhaltensregeln unter anderem Regelungen zu folgenden Punkten getroffen:

– Festlegung von Sicherheitsbereichen

– Lärmschutz

– Laden und Schießen

Laden und Schießen

Die Einhaltung von Grundsätzen der Sicherheit bei einem Böllerschießen wird wesentlich erleichtert, wenn das Laden und Schießen geregelt und geordnet abläuft. Dies kann durchpräzise Lade- und Schusskommandos erreicht werden. Diese können wie folgt lauten:

Lade- und Schusskommandos

Böllerschützen habt acht!

Zum (Programmpunkt benennen, z.B.) Langsamen Reihenfeuer Böller laden!

Setzt den Kork!

Gemeinsames Verdämmen!

Zündhütchen setzen!

Spannt den Hahn!

Hoch legt an!

Gebt FEUER!

 

 

Redaktion

Toni Hötzelsperger

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