Auch nach dem Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Hessen gilt Bayern weiterhin als seuchenfrei in Bezug auf die Blauzungenkrankheit und unterliegt damit keinen Handelsbeschränkungen. Bayerns Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: „Die Blauzungenkrankheit breitet sich in Deutschland immer weiter aus. Wir nehmen die Situation sehr ernst und beobachten sie genau. Wir wollen den bestmöglichen Schutz für die Tiere. Die Behörden verstärken ihre Überwachungsmaßnahmen und führen im gesamten Regierungsbezirk Unterfranken engmaschige Untersuchungen durch.“ Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Ein vorbeugender Schutz der Tiere ist über eine freiwillige Impfung möglich. Die Bayerische Tierseuchenkasse unterstützt genehmigte Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit bei Rindern und Schafen mit einem Euro pro Impfung.
Um einen Eintrag des Virus in bayerische Betriebe zu vermeiden und den Freiheitsstatus Bayerns nicht zu gefährden, müssen bei der Aufnahme von Tieren empfänglicher Arten (Wiederkäuer und Kameliden) aus den aktuell nicht Blauzungenkrankheit-freien Bundesländern (Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Rheinland-Pfalz) zusätzliche Gesundheitsgarantien erfüllt werden. Es dürfen nur Tiere eingestellt werden, wenn diese innerhalb von 14 Tagen vor der Verbringung nach Bayern negativ auf das Blauzungenvirus untersucht und mit Insektiziden oder Repellentien geschützt worden sind. Tiere aus Bayern können weiterhin grundsätzlich ohne zusätzliche Anforderungen in die betroffenen Bundesländer verbracht werden.
Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte Erkrankung, an der vor allem Schafe und Rinder erkranken. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen).
Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des LGL: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/blauzungenkrankheit/index.htm
Bericht: Bayerisches Umweltministerium – Foto: Rainer Nitzsche