Tourismus

Bernau vorübergehend kein „Luftkurort“

Veröffentlicht von Toni Hötzelsperger

Da in diesem Jahr die Anerkennungsvoraussetzungen für eine Reprädikatisierung zum „Luftkurort“ zu überprüfen sind, Luftgutachten, Klimaanalysen und Gutachten zur Ortshygiene etc. beauftragt werden müssten, beschäftigte sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung mit der Frage, ob das Prädikat „Luftkurort“ fortgeführt werden soll.

Das Gremium entschied sich vorerst mehrheitlich gegen eine Verlängerung des Prädikats Luftkurort und schloss sich damit u.a. auch einer aktuellen Gastgeberbefragung an. Eine schriftliche Umfrage im Vorfeld der Vermieterversammlung 2023 ergab, dass für 78% der Gastgeber das Prädikat „Luftkurort“ wenig bis gar keinen Einfluss auf das Buchungsverhalten ihrer Gäste hat. Besonders die mittlerweile fehlende Werbewirksamkeit des Begriffes (Relikt der 70er / Sommerfrischler) und das fehlende Alleinstellungsmerkmal, sowie eine Abwägung von Kosten und Nutzen waren die Gründe für die Entscheidung.

Gleichzeit stimmte der Gemeinderat einstimmig dafür, stattdessen eine Anerkennung als „Erholungsort“ anzustreben. Das Prädikat „Erholungsort“ ist ebenfalls ein staatliches Prädikat und berechtigt die Gemeinde, wie bisher auch, von den Gästen einen Kurbeitrag zu erheben (1,50 € pro Übernachtung), der für die Finanzierung von touristischen Ausgaben (Erstellung und Druck Wander- und Radkarten, Instandhaltung Kurpark, Neubau Strandbadgebäude, Sanierung Touristinfo, etc.) zweckgebunden verwendet wird. In den kommenden Wochen werden Verwaltung und Tourist-Info die für das Prädikat „Erholungsort“ erforderlichen Anträge und Beurteilungen zusammenstellen und beim Bayr. Staatsministerium des Inneren einreichen.

Bericht: Gemeinde Bernau a. Chiemsee – Archiv-Foto: Hötzelsperger


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Toni Hötzelsperger

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