Alle Bürgerinnen und Bürger Bernaus dürfen dieses Jahr nochmal einen Gang zur Wahlurne machen: am 24.9.24 wurde ein Bürgerbegehren eingereicht, mit dem Ziel, den gesamten Hitzelsberg vor weiterer Bebauung freizuhalten. Eingereicht wurden 702 Unterschriften, davon waren 146 Unterschriften ungültig (über 50 Mehrfachunterschriften, 44 verzogen, 15 Personen bereits verstorben, 19 Personen nicht in Bernau gemeldet, weitere Personen ohne Wahlrecht in Bernau oder minderjährig). Somit sind 556 Unterschriften gültig, 553 Unterschriften werden zur Einreichung eines Bürgerbegehrens benötigt, somit wurde die erforderliche Anzahl der Unterschriften erreicht.
Trotz massiver rechtlicher Mängel sowohl in der Fragestellung als auch in der Begründung stimmte der Gemeinderat mehrheitlich dafür, das Bürgerbegehren anzunehmen. In der Begründung war immer noch der massive Hotelbau mit der Zufahrtsstraße von Norden her aufgeführt worden. Diese Planungen haben sich seit geraumer Zeit verändert. Geplant ist mittlerweile ein Chaletdorf, das größtenteils auf den bereits bebauten Flächen errichtet wird und im Vergleich zum Hotelbau über 7000m2 Flächenversiegelung einspart. Erschlossen wird das Chaletdorf über die bestehenden Zufahrtsstraßen. Bürgermeisterin Irene Biebl-Daiber plädierte mit zahlreichen Gemeinderäten für die Annahme des Bürgerbegehrens, da das Thema durchaus so groß und auch bedeutend sei, dass man es in die Hände der Bürger legen könne. Auch sei ein Bürgerbegehren ein wichtiges Instrument der Demokratie, das man nicht ignorieren dürfe.
Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautet:
Soll der gesamte Hügel des Hitzelsberges (FlurNummern 1097/0, 1098/0, 1099/0, 1101/0, 1101/2 1102/0, 1103/0, 1104/0, 1105/0, 1108/0, 1109/0, 1109/11, 1109/12, 1109/13) von weiterer Bebauung einschließlich Straßen frei gehalten (soweit nicht Bestandsrechte) und alle rechtlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergriffen werden, um das dauerhaft sicherzustellen?
Gleichzeitig verabschiedete der Gemeinderat mit dem Bürgerbegehren den Beschluss, ein Ratsbegehren mit auf den Weg zu bringen. Über dieses wird ebenfalls am 24.11.24 abgestimmt. Das Ratsbegehren hat folgende Fragestellung:
„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde das Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. 53 „Gut Hitzelsberg – Chaletdorf“ in der Fassung vom 20. 06. 2024 für die Flurstücke 1105, 1103, 1104, 1105/4, 1102, 1101, 1097, 1096, 1108/2, 1101/2, 1101/6, 1101/4, 1101/7, 1101/5, 1100/1, 1099/1, 1100, 1099, 1098, 1109/14, 1105/6 und die entsprechende Flächennutzungsplanänderung mit der Planung für eine touristisch genutzte Anlage mit Restaurantbetrieb und einem Chaletdorf mit 39 Chalets und zusätzlichen Appartements sowie einem allgemeinen Wohngebiet für zwei Wohngebäude und einer Erschließung über die vorhandenen Verkehrsflächen der Engelländer- und Hitzelsberg Straße, fortführt und abschließt?“
Weiter befasste sich der Gemeinderat mit dem Fahrplan für den Ratsentscheid und den Bürgerentscheid. Der Wahlsonntag wurde für den 24.11.24 festgelegt. Die Wahllokale in Bernau (in der Grundschule) und Hittenkirchen (dort voraussichtlich im Pfarrheim oder im Feuerwehrhaus) haben von 8 – 18 Uhr geöffnet. Um aber ein möglichst aussagekräftiges Ergebnis zu erreichen und um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, beschloss das Gremium weiter, die Briefwahlunterlagen an alle Wahlberechtigten per Post zu versenden. Somit kann jeder Wähler sofort von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen und muss nicht sonntags ins Wahllokal kommen. Für diejenigen, die lieber an der Urne wählen, sind aber die Wahllokale geöffnet.
Bericht und Foto: Gemeinde Bernau a. Chiemsee -Hitzelsberg von oben