Land- & Forstwirtschaft

BBV zur EU-Entwaldungsverordnung

Veröffentlicht von Toni Hötzelsperger
Am morgigen Donnerstag stimmt das EU-Parlament über den Kommissionsvorschlag ab, die Entwaldungsverordnung, englisch EU Deforestation Regulation (EUDR), um ein Jahr zu verschieben. Diese sollte ursprünglich zum 30. Dezember 2024, also bereits zum Jahresende in Kraft treten. „Die Verschiebung ist eine logische Konsequenz daraus, dass die Europäische Kommission ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat. Deshalb sollte sie ein, besser zwei Jahre nachsitzen, um hier praktikable Umsetzungsvarianten vorzulegen“, fordert Günther Felßner, Präsident des Bayerischen Bauernverbands (BBV).

Die Verordnung hat zum Ziel, den europäischen Markt vor Produkten aus Entwaldung zu schützen und so den Regenwald zu erhalten. Jedoch betreffen die Nachweispflichten für beispielsweise Soja, Rinder und Holz auch heimische Erzeuger auf dem europäischen Markt. „Es kann nicht sein, dass Bayerns Bauern zusätzliche Nachweise erbringen müssen, dass ihre Produktion nicht auf Kosten des Waldes geht. Wir haben zum Waldschutz wirksame Landes- und Bundesgesetze und deshalb langfristig seit langem sogar eine Waldzunahme“, unterstreicht Felßner.

Ziel: Verordnung nicht schwächen, sondern umsetzbar gestalten

Nicht nur deshalb fordert der Bayerische Bauernverband, dass es mit einer Verschiebung des Anwendungsbeginns nicht getan ist. Vielmehr brauche es eine zusätzliche Risikokategorie, die Länder ohne Entwaldungsrisiko abdeckt und Bürokratie minimiert. Felßner betont abschließend: „Ich erwarte hier ein klares Zeichen: Es geht uns nicht um eine Abschwächung der Verordnung, sondern um Praktikabilität und eine Reduzierung von Bürokratie. Wenn man es hier jetzt ernst meint, muss man nochmal nacharbeiten!“

Bericht und Foto: BBV – Regine Tholen/unsplash 

Redaktion

Toni Hötzelsperger

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