Nach zwei fehlgeschlagenen Versuchen im Februar und Juni hat der Bundesrat heute im dritten Anlauf die siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung beschlossen. Damit ist die seit dem „Magdeburger Kastenstandsurteil“ bestehende Unsicherheit für Sauenhalter über die rechtlichen Rahmenbedingungen endlich beseitigt. Gleichzeitig hat der Bundesrat aber die bereits im Entwurf der Bundesregierung enthaltenen zahlreichen zusätzlichen Vorgaben für die Sauenhaltung nochmal sehr deutlich verschärft.
„Die heute beschlossenen Vorgaben stellen unsere Betriebe vor äußerst große Herausforderungen. Mit den massiven Verschärfungen durch den Bundesrat bezahlen Sauenhalter einen schmerzhaft hohen Preis für die notwendige Wiederherstellung der Rechtssicherheit“, sagt der bayerische Bauernpräsident Walter Heidl. Besonders problematisch ist, dass die Übergangsfrist für den Umbau des Deckzentrums in bestehenden Ställen mit acht Jahren bzw. in Härtefällen zehn Jahren extrem kurz ausfällt. Ein Stallneubau in der Landwirtschaft amortisiert sich erst nach einer Nutzungsdauer von 20 bis 25 Jahren. Die sehr hohen Anforderungen an die Ausgestaltung des Deckzentrums nach der Übergangsfrist insbesondere Platzvorgabe von fünf Quadratmeter pro Sau, erfordern in jedem Betrieb größere Baumaßnahmen. Das wird kaum noch über Umbauten gelingen, sondern macht in der Regel einen Neubau von zumindest einem Teil des Stalls mit entsprechend hohen Kosten notwendig.
Heidl: „Wir haben große Sorgen, dass gerade kleine und mittlere Betriebe, die Politik und Gesellschaft sich doch stets wünschen, diese Anforderungen und die damit verbundenen Investitionskosten nicht stemmen können und die Sauenhaltung aufgeben.“ Umso wichtiger sei es daher, dass jetzt zumindest die derzeit vielfach bestehenden umwelt- und immissionsschutzrechtlichen Hürden für Stallbaugenehmigungen umgehend beseitigt werden, um Investitionen überhaupt wieder zu ermöglichen. „Es muss alles getan werden, um eine Abwanderung der Sauenhaltung ins Ausland zu verhindern und unsere regionale Schweinfleischerzeugung zu erhalten!“, fordert Heidl.
Immerhin konnte insbesondere auch durch den Einsatz der Bayerischen Staatsregierung erreicht werden, dass der Bundesrat den hessischen Antrag für ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern sowie Vorgaben für Elterntiere und Junghennen in der Legehennenhaltung abgelehnt hat. Diese waren entgegen der ursprünglichen politischen Absicht, die Änderung der Verordnung auf die Wiederherstellung der Rechtssicherheit für Sauenhalter zu beschränken, kurzfristig und ohne die nötige fachliche Diskussion Anfang diesen Jahres im Agrarausschuss des Bundesrates eingebracht worden. Heidl: „Ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung würde bei uns zahlreiche kleine bäuerliche Familienbetriebe zur Aufgabe zwingen und zu einem dramatischen Strukturbruch in der bayerischen Milcherzeugung führen.“ Der Bayerische Bauernverband setzt stattdessen auf eine behutsame Weiterentwicklung in der Milchviehhaltung durch die bestehende gemeinsame Initiative zur Kombinationshaltung in Bayern von Bayerischem Bauernverband und Molkereiverbänden.
Kommentar von Isabella Timm-Guri, Direktorin Fachbereich Erzeugung und Vermarktung
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Bericht und Foto: Bayerischer Bauernverband