Der Bayerische Heilbäder-Verband (BHV) fordert angesichts drohender millionenschwerer Nachzahlungen eine zügige Reform der Umsatzsteuer. Die Mitgliederversammlung des Verbandes verabschiedete dazu auf der Frühjahrstagung in Bad Brückenau eine Resolution. Darin fordert der BHV den Bund auf, schnellstmöglich eine Lösung der Steuerprobleme vorzulegen. An die Bayerische Staatsregierung appelliert der Verband, dringend weitere Initiativen über den Bundesrat zu ergreifen.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesfinanzhofes aus dem Jahr 2017. Er hatte damals entschieden, dass Kurortgemeinden für Investitionen in Einrichtungen, die nicht nur für Kurgäste, sondern öffentlich zugänglich sind, entgegen bis dahin geltender Auffassung keinen Vorsteuerabzug vornehmen dürfen. Betroffen davon sind unter anderem Anschaffungs-, Herstellungs- und Unterhaltskosten von öffentlich zugänglichen Plätzen und Kurparks. Das Bundesfinanzministerium setzte dieses Urteil am 18. Januar 2021 um. Auf Initiative Bayerns und Mecklenburg-Vorpommerns beschloss die Finanzministerkonferenz der Länder vor kurzem, dass die Kurortgemeinden für Altinvestitionen bis 2017 nicht mit Nachzahlungen belastet werden sollen.
Für die Jahre 2018 bis 2021 drohen den bayerischen Kurorten und Heilbädern allerdings hohe Nachzahlungen. Sie liegen nach einer verbandsinternen Umfrage bei über 10 Millionen Euro. „Das bedroht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Heilbäder und Kurorte“, heißt es in der Resolution wörtlich. „Investitionen sind damit nicht mehr zu leisten“ Der BHV-Vorsitzende Peter Berek verweist auf die ohnehin schwierige Lage der 48 Heilbäder und Kurorte in Bayern. „Wir wurden durch die Corona-Pandemie schwer getroffen. Zwei Lockdowns und massive Zugangsbeschränkungen durch die Corona-Regeln stellen die Betreiber von Bädern und Thermen vor massive finanzielle Probleme. In den Jahren 2020 und 2021 hatten die Heilbäder und Kurorte je eine halbe Milliarde Euro weniger pro Jahr an Kaufkraftzufluss als 2019. Wir haben also nicht nur mit Rückzahlungen, sondern auch mit massiven Umsatzausfällen zu kämpfen. Jetzt kommen noch die steigenden Energiepreise hinzu.“.
Die Mitglieder des Bayerischen Heilbäder-Verbandes fordern deshalb in der Resolution wörtlich:
- Es darf keine Steuernachzahlungen für die Jahre 2018 bis 2021 geben. Schon angesichts der Corona-Pandemie und der dadurch entstandenen wirtschaftlichen Schäden können die Kommunen diese Nachzahlungen nicht leisten.
- Wir fordern das Bundesfinanzministerium auf, das Urteil des Bundesfinanzhofs zugunsten der betroffenen Heilbäder und Kurorte auszulegen und jeglichen diesbezüglichen Spielraum auszunutzen.
- Für die Zukunft müssen die Gesetze so geändert werden, dass ein Vorsteuerabzug für alle Investitionen der Heilbäder und Kurorte in ihre Infrastruktur ermöglicht wird. Begründung: Investitionen sind notwendig, um die Prädikatisierung als Heilbad oder Kurort zu halten oder zu erlangen. Heilbäder und Kurorte sind auf die Prädikatisierung angewiesen. Sie leben vom Gesundheitstourismus, in vielen Kommunen vor allem im ländlichen Raum gibt es kaum Einnahmen aus der Gewerbesteuer.
„Wir erwarten vom Bund schnellstmöglich Lösungen“, so der BHV-Vorsitzende Peter Berek weiter. „Wir danken der Bayerischen Staatsregierung für die bisherige Unterstützung ausdrücklich. Doch wir brauchen weiter Hilfe. Die bayerischen Heilbäder und Kurorte stehen für eine Brutto-Wertschöpfung von 5 Milliarden Euro und für 100.000 Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Wir sind also ein starker Pfeiler in der Wirtschaft und im Tourismus. Diese Stellung sehen wir durch die Umsatzsteuer-Regelung massiv bedroht.“
Foto: Der BHV-Vorsitzende Peter Berek /links und BHV-Geschäftsführer Thomas Jahn / Copyright BHV