Im dritten Quartal 2024 steigt die Zahl der Insolvenzverfahren erneut an, auf insgesamt 3 501 Verfahren. Gegenüber dem gleichen Zeitraum im Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um 14,9 Prozent, gegenüber dem zweiten Quartal 2024 ein Anstieg um 11,2 Prozent. 1 657 Verfahren (rund 47,3 Prozent) entfallen auf Verbraucher und 773 Verfahren (rund 22,1 Prozent) auf Unternehmen. Der seit Ende 2022 anhaltende Anstieg in der Zahl der Verfahren hält damit weiter an. Die Zahl der Verfahren der übrigen Schuldner steigt im Vergleich zum zweiten Quartal 2024 um 12,6 Prozent, die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 9,9 Prozent, jene der Unternehmensinsolvenzen um 6,6 Prozent.
Schweinfurt. Wie das Fachteam des Bayerischen Landesamts für Statistik mitteilt, setzt sich mit 3 501 Insolvenzverfahren im dritten Quartal 2024 der seit Ende 2022 beobachtbare Anstieg in der Zahl der Insolvenzverfahren fort. Im vorangegangen zweiten Quartal 2024 wurden insgesamt 3 148 Verfahrensanträge verzeichnet. Während die Zahl der Insolvenzen der übrigen Schuldner im Vergleich zum zweiten Quartal 2024 damit um 12,6 Prozent höher liegt, ist die Anzahl der Verbraucherinsolvenzen um 9,9 Prozent, jene der Unternehmensinsolvenzen um 6,6 Prozent höher als ein Quartal zuvor.
Im dritten Quartal 2024 wurden an bayerischen Insolvenzgerichten insgesamt 773 Anträge auf Insolvenz eines Unternehmens entschieden. Im Vergleich zum dritten Quartal des Vorjahres entspricht dies einer Zunahme um 141 Anträge (+22,3 Prozent) und im Vergleich zum zweiten Quartal 2024 einer Zunahme um 48 Anträge (+6,6 Prozent). Weiterhin stark betroffen ist das Grundstücks- und Wohnungswesen (Wirtschaftsabschnitt L) mit 64 Insolvenzverfahren. Mit durchschnittlich rund 20 Insolvenzverfahren je Quartal im Zeitraum 2014 bis 2023, hat sich die Zahl der Verfahren in diesem Wirtschaftsbereich seit dem dritten Quartal 2023 rund verdreifacht. Auch im Handel und Gastgewerbe (Wirtschaftsabschnitte G und I) nimmt die Zahl der Insolvenzanträge zu. Wurden im Handel im dritten Quartal 2023 98 Anträge auf Insolvenz entschieden, zählt man hier ein Jahr später bereits 144 Anträge (+46,9 Prozent). Im Gastgewerbe steigt die Zahl im gleichen Zeitraum von 50 auf 73 Anträge (+46,0 Prozent).
Wie auch im ersten Halbjahr 2024, prägen weiterhin Großinsolvenzen das Geschehen, was sich insbesondere in der Zahl der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer niederschlägt. Im dritten Quartal 2024 sind insgesamt 11 321 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die Insolvenz ihres Arbeitgebers betroffen, das sind 54,3 Prozent mehr Beschäftigte als im dritten Quartal ein Jahr zuvor. Die meisten Beschäftigten entfallen dabei auf den Handel (Wirtschaftsabschnitt G, 5 831 Beschäftigte) und das Verarbeitende Gewerbe (Wirtschaftsabschnitt C, 1 651 Beschäftigte).
Bericht: Bayerisches Landesamt für Statistik – Foto: Rainer Nitzsche (Luftaufnahme über Rosenheim)