Im Verlauf des Jahres 2020 wurde von den bayerischen Bauämtern der durch Abbruch oder Umwidmung bedingte Abgang von insgesamt 2 334 Gebäuden und 88 Gebäudeteilen in Bayern angezeigt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, sind dies mehr Abgangsgenehmigungen für ganze Gebäude als im Vorjahr (+278 bzw. +13,5 Prozent gegenüber 2019). Seit 2015 bewegte sich die Vergleichszahl zwischen 1 792 (2018) und 2 517 (2017). Von den im Jahr 2020 ge-nehmigten Gebäudeabgängen betrafen 1 035 bzw. 44,3 Prozent Wohngebäude, darunter 892 bzw. 86,2 Prozent Ein- oder Zweifamilienhäuser (Eigenheime). Die mit dem Abgang ganzer (Wohn- und Nichtwohn-)Gebäude entfallende Wohnfläche beziffert sich auf insgesamt 227 200 m² und die entfallende Nutzfläche auf 748 100 m². Von den bayerischen Bauämtern wurde mit den insgesamt 2 422 Gebäuden und Gebäudeteilen auch der Abgang von 2 629 Wohnungen ge-nehmigt (-13,4 Prozent gegenüber 2019). Davon befanden sich 2 221 Wohnungen in Wohngebäuden (-16,5 Prozent) und 408 Wohnungen in gewerblichen Hochbau-ten (mithin in Nichtwohngebäuden; +8,5 Prozent). Die Bautätigkeit im Hochbau umfasst neben der Errichtung auch den Abgang von Ge-bäuden und Gebäudeteilen. Innerhalb der amtlichen Bautätigkeitsstatistik erbringt zu Letztgenanntem die Bauabgangsstatistik den Ergebnisnachweis. In deren Rahmen wer-den Gebäude und Gebäudeteile erfasst, die der Nutzung insbesondere durch Abbruch oder Umwidmung/Nutzungsänderung entzogen werden. Die statistische Erfassung des Abgangs erfolgt dabei grundsätzlich zum Zeitpunkt der Genehmigung. Der tatsächliche Abgang kann später erfolgen. Nach aktuellen Ergebnissen der Bauabgangsstatistik erteilten die bayerischen Bauämter im Verlauf des Jahres 2020 ihre Genehmigung für den Abgang von insgesamt 2 334 Gebäuden (ohne Gebäudeteile). Nach weiteren Angaben des Bayerischen Lan-desamts für Statistik entspricht dies einem um 278 Gebäude bzw. 13,5 Prozent höheren Genehmigungsvolumen als im Vorjahr. Seit 2015 bewegte sich die entsprechende Anzahl an Gebäuden zwischen 1 792 (2018) und 2 517 (2017). Von den aktuell 2 334 Gebäuden waren 1 035 Wohngebäude (-2,3 Prozent gegenüber 2019) und 1 299 gewerbliche Hochbauten (so genannte Nichtwohngebäude; +24,4 Prozent). Unter den Wohngebäuden befanden sich 892 Eigenheime (Ein- und Zweifamilienhäuser) und 143 Mehrfamilienhäuser (Gebäude mit mindestens drei Woh-nungen; einschließlich drei Wohnheime). Die Wohnfläche dieser Wohngebäude umfasst insgesamt 188 600 m² und die Nutzfläche insgesamt 33 500 m². Insgesamt 923 bzw. 89,2 Prozent der Wohngebäude, deren Abgang im Jahr 2020 genehmigt wurde, waren vor 1979 errichtet worden, darunter 331 in den Jahren von 1919 bis 1948 sowie 495 in den Jahren von 1949 bis 1978.
Neben dem Abgang der 2 334 ganzen Gebäude mit zusammen 2 583 Wohnungen ge-nehmigten die Bauämter in Bayern im Jahr 2020 auch den Abgang von 88 Gebäudeteilen mit zusammen 46 Wohnungen, womit im Verlauf des Jahres 2020 statistisch gesehen insgesamt 2 629 Wohnungen aus dem Wohnungsbestand in Bayern ausgeschieden sind (-13,4 Prozent gegenüber 2019). 2 221 dieser Wohnungen befinden sich in Wohngebäu-den und 408 Wohnungen in gewerblichen Hochbauten. Setzt man die Anzahl der Woh-nungsabgänge (2020: 2 629) in Relation zur Anzahl der Wohnungsfertigstellungen (64 013), ist festzustellen, dass in Bayern 2020 im Landesmittel auf einen Wohnungsab-gang rein rechnerisch 24 Wohnungsfertigstellungen kommen. Bei differenzierter Betrach-tung nach Wohn- und Nichtwohngebäuden ergeben sich vergleichsweise 28 bzw. vier Wohnungsfertigstellungen je Wohnungsabgang.
Weitere Ergebnisse zum Thema, auch in regionaler Untergliederung, können in unserer Dienststelle in Schweinfurt erfragt werden (E-Mail: baustatistik@statistik.bayern.de; Telefon: 09721 2088-5328).
Bericht: Bayerisches Landesamt für Statistik
Foto: Hötzelsperger