Land- & Forstwirtschaft

Bayern – kein Landpachtverkehrsgesetz mehr

Veröffentlicht von Toni Hötzelsperger

Zum Jahresbeginn hebt Bayern das Landpachtverkehrsgesetz auf. Damit entfällt die bisherige Anzeigepflicht für Landpachtverträge. Bayern bleibt seinem Ziel – Bürokratie konsequent abzubauen – treu.

Über eine Million Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen, darunter über 100.000 Landwirte waren aufgrund des Gesetzes dazu angehalten, Pachtverträge zu landwirtschaftlichen Flächen anzuzeigen, ohne dass dies eine positive Wirkung zur Folge hatte. „Entbürokratisierung kann nur dann gelingen, wenn man entschlossen ist, Regelungen zurückzunehmen, die ihre Wirkung verfehlt haben“, so Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber zur jüngsten Neuerung.

Das Landpachtverkehrsgesetz hat im Hinblick auf den anhaltenden Anstieg der Pachtpreise keine Bedeutung. „Ein Ansteigen der Pachtpreise kann sicherlich nicht mit Bergen von Papier in Form angezeigter Pachtverträge auf Behördenschreibtischen verhindert werden. Hierfür müssen wir vielmehr unseren Bayerischen Weg in der Agrarpolitik konsequent weiterverfolgen. Er unterstützt die Betriebe abseits der Strategie ´wachse oder weiche´ und bietet vielfältige Chancen zusätzliches Einkommen zu generieren, beispielsweise beim Thema Diversifizierung. Außerdem müssen wir – wie im Zukunftsvertrag für die Landwirtschaft vereinbart – den Entzug landwirtschaftlicher Flächen für Infrastruktur, Baumaßnahmen oder Ausgleichsflächen spürbar zurückfahren“, so die Ministerin. Die Außerkraftsetzung des Landpachtverkehrsgesetzes sei daher der einzig richtige Schritt.

Bericht: Bayerisches Landwirtschaftsministerium –  Luftaufnahme: Rainer Nitzsche (Thalkirchen nahe Simsee)


Redaktion

Toni Hötzelsperger

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