Die Bayerische Staatsregierung fördert ab dieser Saison Maßnahmen zum Schutz von Weidetieren vor Wölfen. Nach Genehmigung der bayerischen Förderrichtlinie durch die EU beginnt die Förderung von Investitionen in Herdenschutzmaßnahmen am 30. April. Darauf weisen Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber und Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber hin. Glauber betonte: „Das ist eine gute Nachricht für die Weidetierhalter in Bayern. Das Förderprogramm bedeutet ein klares Bekenntnis zum Erhalt der Weidetierhaltung gerade auch bei Wolfsanwesenheit. Zum bestehenden Bayerischen Aktionsplan Wolf kommt jetzt mit der Förderrichtlinie für Herdenschutzmaßnahmen ein weiterer wichtiger Baustein hinzu. Der Wolf ist nach wie vor streng geschützt. Gleichzeitig wird auch der wertvolle Beitrag der Weidetierhaltung für die Artenvielfalt in Bayern gesichert.“
Landwirtschaftsministerin Kaniber unterstrich: „Wir stehen zu unserer kleinstrukturierten Tierhaltung und lassen niemanden mit der Rückkehr der Wölfe allein. Dazu bieten wir den Tierhaltern Beratung zum Herdenschutz und Förderung der Herdenschutzmaßnahmen aus einer Hand an unseren Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten an. Aber auch der Bund muss nun endlich seine Pflichten erfüllen und sich für eine EU-weite Bewertung des Erhaltungszustands einsetzen sowie die FFH-Richtlinie vollständig umsetzen, um die Voraussetzungen für eine Entnahme zur Bestandsregulierung zu schaffen. Hier wird Bayern nicht locker lassen.“
Das Landesamt für Umwelt benennt inzwischen vier Gebiete in Bayern, in denen Wölfe dauerhaft ansässig sind: Rhön, Nationalpark Bayerischer Wald, Veldensteiner Forst und Truppenübungsplatz Grafenwöhr. Hinzu kommen weitere Gebiete, in denen beispielsweise Wolfsnachweise die Etablierung eines neuen Territoriums wahrscheinlich machen. Damit Tierhalter in den betreffenden Gebieten ihre Weiden und Weidetiere schützen können, fördert der Freistaat den Bau von wolfssicheren Zäunen und andere Schutzmaßnahmen wie die Anschaffung mobiler Ställe zu 100 Prozent. Die Anschaffung von Herdenschutzhunden wird mit bis zu 3.000 Euro je Hund gefördert.
Die Antragstellung ist ab sofort an den Ämtern für Landwirtschaft in den ausgewiesenen Wolfsgebieten möglich. Informationen zur Förderrichtlinie einschließlich der Antragsunterlagen sind unter folgenden Links abrufbar:
https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/244077
Die genaue Lage der Fördergebiete legt das Bayerische Landesamt für Umwelt fest:
Bericht: Bayer. Landwirtschaftsministerium
Foto: Hötzelsperger – Almweide am Samerberg zwischen Genossenschafts- und Feichteckalm