Dorfläden, Bäcker und Metzger, Dorfwirtshäuser und Handwerksbetriebe – alle sichern die Grundversorgung im ländlichen Raum. Wie die für die Ländliche Entwicklung zuständige Agrarministerin Michaela Kaniber mitteilte, wurden im Jahr 2020 Investitionen solcher Kleinstunternehmen mit insgesamt fünf Millionen Euro gefördert. Die im Rahmen der Dorferneuerung umgesetzten Gesamtinvestitionen betragen für diese Projekte rund 25 Millionen Euro. „In den Zeiten von Corona haben wir die stabile Grundversorgung mit regionalen Produkten noch mehr schätzen gelernt, gerade in den ländlichen Gebieten. Das haben die gestiegenen Umsätze der Dorfläden gezeigt. Als Treffpunkte im Ort haben sie auch wichtige soziale Funktionen. Deshalb fördern wir in der Dorferneuerung gezielt auch Kleinstunternehmen. Denn die Menschen im ländlichen Raum erwarten zu Recht gleichwertige Lebensbedingungen und eine hohe Lebensqualität. Darauf sind gerade ältere Menschen und Menschen ohne Fahrzeug, aber auch Familien dringend angewiesen“, sagte die Ministerin. Vor diesem Hintergrund sei die Förderung in die mehr als 100 Kleinstunternehmen ein sehr gut angelegtes Geld.
Als Kleinstunternehmen gelten Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro. Diese können mit bis zu 45 Prozent der Kosten und maximal 200.000 Euro gefördert werden. Die Fördermittel stammen aus der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK). Der Freistaat steht den Kommunen, Bürgern und unternehmerischen Menschen auch beratend zur Seite: Die landesweit sieben Ämter für Ländliche Entwicklung betreuen derzeit 1.265 Dorferneuerungen in rund 2.100 Ortschaften.
Bericht und Foto: StMELF – Blick in einen Dorfladen im unterfränkischen Wiesenfeld